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Nachdem nun zu Ausfuͤhrung dieser Bestimmungen das Erforderliche eingeleitet
worden ist; so werden dieselben hiedurch mit nachstehenden Vollzlehungs-Anordnungen
zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
1) die Salinen, bei welchen Kochsalz in vorstehender Weise bezogen werden kann,
sind: Hall, Friedrichshall, Wilhelmshall und Sulz, bei letzterer
jedoch nur in soweit, als die bisherige, einer Ausdehnung nicht fähige Produktion
hinreicht; sodann Clemenshall (Offenau), in soweit die K. Finanz-Verwaltung
von der dortigen Pachtgesellschaft Salz abzunehmen har, alfo
mit Ausschluß des übrigen Erzeugnisses.
Die Salzabnehmer haben sich mit ihren Bestellungen an den bei jeder
Saline angestellten K. Salzinspektor oder Controleur zu wenden, ZJahlungen
jedoch nur an den Salinenkassier oder auf dessen Anweisung zu leisten.
2) Zur Begquemlichkeit der Abnehmer, welche das Salz in eigenen Fässern oder
Kisten auf der Saline abholen, wird die Einleitung getroffen, daß sie die
Verpackung, das Zuschlagen der Fässer u. s. w. durch besonders aufgestellte
verpflichtete Arbeiter gegen Bezahlung einer angemessenen Gebühr besorgen
lassen können, worüber der Tarif in jedem Magazinslokale öffentlich anzuschlagen
ist.
Diejen#gen, welche es vorziehen, das Salz von den Salinen in schon
verpacktem Zustande abzunehmen, haben für das auf Rechnung der Salinen=Verwaltung
verpackte Salz, neben dem bestimmten Salzpreise, an Verpackungskosten
dem Centner nach zu bezahlen:
10 kr. bei der Abnahme des Salzes in Fässern oder in Säcken zu
200 Pfund, und
14 kr. bei der Abnahme von Säcken zu 100 Pfund.
5) Steinsalz kann sowohl auf dem Salzwerke Wilhelmeglück (bei Hall), als bei
den in den einzelnen Oberamtsbezirken hlefür bestehenden besonderen Faktorien
faß = oder sackweise um den für den Centner, nach Abzug der gewöhnlichen
Verschleußgebühr von 163 kr. zu bezahlenden Preis von 2 fl. 133 kr. ohne weitere
Vergütung für Verpackungskosten bezogen werden, wonach die Orts-Verschleußer
in den Stand gesetzt sind, das Steinsalz im Kleinverkaufe überall zu
1# kr. das Pfund abzugeben.