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Beschränkung der Jahl der adelichen Oderforsimelster esne unmittelbare
Folge derselben gewesen. Andere Vorschläge, wie
über die Einrichtung des Ausschusses, des Schuldenzahlungswesens,
über die periodischen Landtage, über verschiedene Foͤrderungsmittel
der Cultur, z. B. die Errichtung eines Schullehrer-Seminars,
von Industrieschulen, haben zwar erst seit
der Wiedererneuerung des öffentlichen Rechtszustandes in unseren
Tagen Berücksichtigung gefunden. Aber auch hier mag
manche Idre, die vielleicht durch jene vergessene Flugschrift
zum ersten Male angeregt worden war, den Handelnden selbst
unbewußt, noch fortgewirkt haben; jedenfalls kann es nur für
den hellen Blick des Verfassers zeugen, wenn er in jener Zeit
schon so klar die Bedürfnisse seines Vaterlandes erkannt hat.
Auch darum mag diese Schrift für die Freunde Spittlers von
Interesse seyn, weil sie den Anlaß gegeben hat, daß er in
den würtembergischen Staatedienst berufen wurde, womit sich
eine neue Prriode seiner Wirksamkeit erdffnete.
Die übrigen Aufsätze dieses Bandes (mit Ausnahme der
Recensionen) sind sämmtlich im Nachlasse Spittler's vorgefunden
worden, und erscheinen hier zum ersten Male im
Druck. Die beiden Beiträge zur Geschichte der Mißhei,
rathen (VI.), die erste von einem Bruder des Herzogs
Karl Alerander, die zweite die des nachher regierenden
Herzogs Ludwig Eugen, keihen sich an die im eilsten
Bande der sämmtlichen Werke (dem ersten der vermischten
Schriften über die deutsche Geschichte u. s. w.) befindlichen
Abbandlungen über diese Lehre des deutschen Pribat= Fürstenrechts
an. Von der Geschichte des Erbvergleichs
von 4770 (VII.) ist leider, nur die erste Periode im Entwurse
vorhanden. Sie umfaßt den Jeitraum von der zu
Wien beim Reichshofrathe wirklich eingegebenen Klage an bis