628 Sachregister.
Einpfennigtarifl,119; III, 135.
Einquartierung siehe Quar-
tierleistung.
Einzelstaaten. IhrVerhält-
nis zum Reich ], 96fg. Sie
sind in ihrer Gesamtheit die Träger
der Staatsgewalt des Reiches 97 fg.
Konsequenzen davon 98 fg. Ihre
Unterordnung unter das
Reich 102fg. Hinsichtlich gewisser
Hoheitsrechte sind die Einzelstaaten
außer Funktion gesetzt 104. Die Ein-
zelstaaten als Selbstverwaltungskör-
per 102fg. Eigene Gesetzgebungs-
und Verwaltungsbefugnisse der Ein-
zelstaaten I, 106; II, 11fg., 205 fg.
Gehorsamspflicht dem Reiche gegen-
über I, 107 fg. Reichsaufsicht
107 fg. Inhalt und Umfang 108 fg.
Abstellung eines reichsgesetzwidrigen
Verhaltens 111 fg. Kaiser Organ für
die Ueberwachung 112 fg. Mitglie-
derschaftsrechte 11l4fg. Be-
griff und Natur 114. Veränderlich-
keit derselben 115. Sind nicht jura
quasesita 116. Prinzip der Gleichheit
116. Sonderrechte einzelner
Staaten (jura singularia) 117 fg. Be-
griff und Entstehung 117 fg. Wesen
derselben 121 fg. Beschränkungen der
Kompetenz des Reiches (Beservat-
rechte) 118fg. Bevorzugte Stellung
einzelner Staaten hinsichtlich der Or-
ganisation des Reiches 121 fg. Finan-
zielle Begünstigungen einzelner Staa-
ten 121. Aufhebung der jura singula-
ria 124fg. Rechte der Bun-
desstaaten als Binzelner
(jura singulorum). Begriff und Arten
127 fg. Die Existenz der Einzelstaaten
128 fg. Vereinigung mehrerer Staaten
zu einem 130 fg. Gebietsveränderungen
132, 202 fg. Das Staatsbürger-
recht im Einzelstaat 158f£g.
Gehorsamspflicht den Einzelstaaten ge-
genüber 158. Anspruch auf Schutz
im Auslande 158. Das Wohnrecht
im Einzelstaat 159 fg. Ausweisung
eines Reichsangehörigen aus einem
Einzelstaat 159. Pflicht des Einzel-
staates, einen Staatsangehörigen einem
anderen Einzelstaat auszuliefern 160.
Die politischen Rechte im Einzelstaat
160. Die Gebietshoheit der
Einzelstaaten 196, 198 fg. Die Rechte
der Einzelstaaten im Bundesrat
240fg. Exekution gegen einen
Einzelstaat 112, 233, 264, 268; II,
209. Streitigkeiten zwischen verschie-
denen Einzelstaaten I, 269 fg. Verfas-
sungsstreitigkeiten in den Einzelstaaten
271fg. Tronfolgestreitigkeiten 273 fg.
Grenzen der Einzelstaaten als Grenzen
der Wahlkreise 295. Gesetzge-
bung, Landesgesetze II, 21,
113fg. Kein Prüfungsrecht der Ver-
fassungsmäßigkeit der Beichsgesetze
durch die Behörden der Einzelstaaten
5l. Autonomie der Einzelstaaten 78.
Beschränkung der Autonomie der Ein-
zelstaaten 115 fg., 120 fg. Fakultative
Gesetzgebungskompetenz des Reiches
und der Einzelstaaten 122; ausschließ-
liche Gesetzgebungskompetenz der Ein-
zelstaaten 122. Rechtsverord-
nungen der Einzelstaaten 102 fg.
Ausfertigung derselben 104. Verkün-
digung 108 fg. Staatsverträge.
Teilnahme einzelner Staaten an den
Verhandlungen betreffend den Ab-
schluß von Staatsverträgen des Reiches
II, 152. Staatsverträge der Einzel-
staaten 167 fg. Verwaltung der
Einzelstaaten im Gegensatz zu Reichs-
verwaltung II, 203fg. Verwaltung
der Einzelstaaten: freie 205 fg.; vom
Reich beaufsichtigte 206 fg. Verant-
wortlichkeit 209 fg. Gesandt-
schaftsrecht der Einzelstaaten
il, 153; III, 1fg.. Konsulate.
Zuständigkeit der Einzelstaaten in Kon-
sulatssachen III, 11. Direkte Be-
ziehungen der Einzelstaaten zu den
Reichskonsulaten I, 153; III, 37.
Post- und Telegraphenwe
sen. Zuständigkeit der Einzelstaaten
III, 45fg. Eisenbahnwesen
III, 113,116, 118fg.,130,134fg. Bank-
wesen III,167 fg. Recht derM ü nz-
prägung III, 173, 182fg. Aus-
gabe von Papiergeld 188fg. Ma B-
und Gewichtswesen III, 198.
Ernennung der Mitglieder der Schiffs-
vermessungsbehörden 203. Zuständig-
keit hinsichtlich der Gewerbepo-
lizei III, 207fg. 210fg. Errich-
tung und Beaufsichtigung der See-
ämter 217. Landespatente 262.
Schiffahrtsabgaben 268fg.
Impfwesen 275. Veterinär-
polizei282. Arbeiterversor-
gung. Autonomie der Einzelstaaten
bei der landwirtschaftlichen Unfall-
versicherung II, 330 fg. Verhältnis
der Einzelstaaten zum Reich bei der
Invalidenversicherung 350 fg. G e-
richtswesen. Die Gerichtsbar-
keit der Einzelstaaten III, 398 fg.
Die ordentliche streitige Gerichtsbar-
keit derselben erstreckt sich auf das
ganze Bundesgebiet 399 fg. Die Ge-
richtsbarkeit letzter Instanz den Ein-
zelstaaten entzogen 400. Bayern 401.
Das Gebiet der reichsgesetzlich nicht
normierten Gerichtsbarkeit fällt der
Autonomie der Einzelstaaten zu 403 ig.
Den Einzelstaaten verboten, andere
Geschäfte der Verwaltung als die-
jenigen der Justizverwaltung den or-
dentlichen Gerichten zu übertragen 404.
Verpflichtung der Gerichte zur Rechts-
hilfe 414 fg. Staatsanwaltschaft 442 fg.