Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Vierter Band. (4)

628 Sachregister. 
Einpfennigtarifl,119; III, 135. 
Einquartierung siehe Quar- 
tierleistung. 
Einzelstaaten. IhrVerhält- 
nis zum Reich ], 96fg. Sie 
sind in ihrer Gesamtheit die Träger 
der Staatsgewalt des Reiches 97 fg. 
Konsequenzen davon 98 fg. Ihre 
Unterordnung unter das 
Reich 102fg. Hinsichtlich gewisser 
Hoheitsrechte sind die Einzelstaaten 
außer Funktion gesetzt 104. Die Ein- 
zelstaaten als Selbstverwaltungskör- 
per 102fg. Eigene Gesetzgebungs- 
und Verwaltungsbefugnisse der Ein- 
zelstaaten I, 106; II, 11fg., 205 fg. 
Gehorsamspflicht dem Reiche gegen- 
über I, 107 fg. Reichsaufsicht 
107 fg. Inhalt und Umfang 108 fg. 
Abstellung eines reichsgesetzwidrigen 
Verhaltens 111 fg. Kaiser Organ für 
die Ueberwachung 112 fg. Mitglie- 
derschaftsrechte 11l4fg. Be- 
griff und Natur 114. Veränderlich- 
keit derselben 115. Sind nicht jura 
quasesita 116. Prinzip der Gleichheit 
116. Sonderrechte einzelner 
Staaten (jura singularia) 117 fg. Be- 
griff und Entstehung 117 fg. Wesen 
derselben 121 fg. Beschränkungen der 
Kompetenz des Reiches (Beservat- 
rechte) 118fg. Bevorzugte Stellung 
einzelner Staaten hinsichtlich der Or- 
ganisation des Reiches 121 fg. Finan- 
zielle Begünstigungen einzelner Staa- 
ten 121. Aufhebung der jura singula- 
ria 124fg. Rechte der Bun- 
desstaaten als Binzelner 
(jura singulorum). Begriff und Arten 
127 fg. Die Existenz der Einzelstaaten 
128 fg. Vereinigung mehrerer Staaten 
zu einem 130 fg. Gebietsveränderungen 
132, 202 fg. Das Staatsbürger- 
recht im Einzelstaat 158f£g. 
Gehorsamspflicht den Einzelstaaten ge- 
genüber 158. Anspruch auf Schutz 
im Auslande 158. Das Wohnrecht 
im Einzelstaat 159 fg. Ausweisung 
eines Reichsangehörigen aus einem 
Einzelstaat 159. Pflicht des Einzel- 
staates, einen Staatsangehörigen einem 
anderen Einzelstaat auszuliefern 160. 
Die politischen Rechte im Einzelstaat 
160. Die Gebietshoheit der 
Einzelstaaten 196, 198 fg. Die Rechte 
der Einzelstaaten im Bundesrat 
240fg. Exekution gegen einen 
Einzelstaat 112, 233, 264, 268; II, 
209. Streitigkeiten zwischen verschie- 
denen Einzelstaaten I, 269 fg. Verfas- 
sungsstreitigkeiten in den Einzelstaaten 
271fg. Tronfolgestreitigkeiten 273 fg. 
Grenzen der Einzelstaaten als Grenzen 
der Wahlkreise 295. Gesetzge- 
bung, Landesgesetze II, 21, 
113fg. Kein Prüfungsrecht der Ver- 
  
fassungsmäßigkeit der Beichsgesetze 
durch die Behörden der Einzelstaaten 
5l. Autonomie der Einzelstaaten 78. 
Beschränkung der Autonomie der Ein- 
zelstaaten 115 fg., 120 fg. Fakultative 
Gesetzgebungskompetenz des Reiches 
und der Einzelstaaten 122; ausschließ- 
liche Gesetzgebungskompetenz der Ein- 
zelstaaten 122. Rechtsverord- 
nungen der Einzelstaaten 102 fg. 
Ausfertigung derselben 104. Verkün- 
digung 108 fg. Staatsverträge. 
Teilnahme einzelner Staaten an den 
Verhandlungen betreffend den Ab- 
schluß von Staatsverträgen des Reiches 
II, 152. Staatsverträge der Einzel- 
staaten 167 fg. Verwaltung der 
Einzelstaaten im Gegensatz zu Reichs- 
verwaltung II, 203fg. Verwaltung 
der Einzelstaaten: freie 205 fg.; vom 
Reich beaufsichtigte 206 fg. Verant- 
wortlichkeit 209 fg. Gesandt- 
schaftsrecht der Einzelstaaten 
il, 153; III, 1fg.. Konsulate. 
Zuständigkeit der Einzelstaaten in Kon- 
sulatssachen III, 11. Direkte Be- 
ziehungen der Einzelstaaten zu den 
Reichskonsulaten I, 153; III, 37. 
Post- und Telegraphenwe 
sen. Zuständigkeit der Einzelstaaten 
III, 45fg. Eisenbahnwesen 
III, 113,116, 118fg.,130,134fg. Bank- 
wesen III,167 fg. Recht derM ü nz- 
prägung III, 173, 182fg. Aus- 
gabe von Papiergeld 188fg. Ma B- 
und Gewichtswesen III, 198. 
Ernennung der Mitglieder der Schiffs- 
vermessungsbehörden 203. Zuständig- 
keit hinsichtlich der Gewerbepo- 
lizei III, 207fg. 210fg. Errich- 
tung und Beaufsichtigung der See- 
ämter 217. Landespatente 262. 
Schiffahrtsabgaben 268fg. 
Impfwesen 275. Veterinär- 
polizei282. Arbeiterversor- 
gung. Autonomie der Einzelstaaten 
bei der landwirtschaftlichen Unfall- 
versicherung II, 330 fg. Verhältnis 
der Einzelstaaten zum Reich bei der 
Invalidenversicherung 350 fg. G e- 
richtswesen. Die Gerichtsbar- 
keit der Einzelstaaten III, 398 fg. 
Die ordentliche streitige Gerichtsbar- 
keit derselben erstreckt sich auf das 
ganze Bundesgebiet 399 fg. Die Ge- 
richtsbarkeit letzter Instanz den Ein- 
zelstaaten entzogen 400. Bayern 401. 
Das Gebiet der reichsgesetzlich nicht 
normierten Gerichtsbarkeit fällt der 
Autonomie der Einzelstaaten zu 403 ig. 
Den Einzelstaaten verboten, andere 
Geschäfte der Verwaltung als die- 
jenigen der Justizverwaltung den or- 
dentlichen Gerichten zu übertragen 404. 
Verpflichtung der Gerichte zur Rechts- 
hilfe 414 fg. Staatsanwaltschaft 442 fg.
	        
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