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I, 192fg. Verhältnis zwischen Reich
und Einzelstaat hinsichtlich der Ge-
bietshoheit 195 fg. Beschränkungen
des Gebiets dem Auslande gegenüber
204 fg.
Gebrauchsmuster.
selben III, 262 fg.
Gebühren der Konsuln III, 39 fg.;
der Post- und Telegraphenanstalt 85,
95 fg.; der Münzstätten 184, :186; für
die Schiffsvermessung 204; des Patent-
amtes 256; der Rechtsanwälte 463; der
Zeugen 502; der Sachverständigen 504;
der Gerichte 519 fg. Gebührenfreiheit
des Reichsfiskus IV, 342 fg. Statisti-
sche Gebühr 438. Gebühren können
nur in den gesetzlich vorbehaltenen
Fällen niedergeschlagen werden 572.
Gefahrklasse. Maßstab zur Be-
rechnung der Mitgliederbeiträge bei den
Unfallberufsgenossenschaften III, 330.
Ueberwachung zur Ermittlung der Ge-
fahrklasse 326. Bei der Invalidenver-
sicherung dürfen Gefahrklassen nicht
gebildet werden 339.
Gefangene. Fürsorge für Gefangene
bei Unfällen III, 316.
Gefundene Sachen. Recht des
Fiskus auf den Versteigerungserlös
III, 82, TV, 342. |
Gegsenzeichnung des Reichskanz-
lers I, 374, 381, 383; II, 52; IV. 575.
Des Statthalters von Elsaß-Lothringen
II, 246, 261.
GehaltsieheDiensteinkommen.
Gehorsamspflicht der Unterta-
nen I, 14) fg.; der Fremden 142; der
Beamten 460 fg.; der Beamten im aus-
wärtigen Dienst III, 7; der Militärper-
sonen im aktiven Dienst IV, 156 fg.;
der Einzelstaaten dem Reiche gegen-
über I, 107 fg.
GeistigesEigentum. Begriff III,
246.
Geistliche. Recht der Geistlichen
zur Verweigerung des Zeugnisses III.
499 fg. Militärdienstpflicht IV, 175.
Geld. Begriff III, 170 fg., 187 fg. Geld
im Reichsgebiet III, 174 fg.
Geldstrafe als Ordnungsstrafe gegen
Reichsbeamte I, 489. Kompetenz zur
Verhängung 493.
Gemeindeabgaben siehe K om-
munalsteuern.
Gemeindegerichte als besondere
Gerichte III, 384.
Gemeinden. Die Gemeinden als
Träger der Unfallversicherung III;
315 fg. Die Gemeinden haben die Re-
krutierungsstammrollen zu führen IV,
144. Friedensleistungen für das Heer
264 fg. Kriegsleistungen 289 fg.
Ge I eral. Ernennung der Generale IV;
39.
Schutz der-
Generalarzt IV, 112.
Generalinspektion des Militär-
Sachregister.
erziehungs-
122.
Generalintendant IV, 111.
Generalkommando. Tätigkeit,
Organisation IV, 108.
Generalkonferenzen der Zoll-
vereinsstaaten IV, 411.
Generalkonsulate III, 35.
Generalmilitärkasse IV, 106.
Generalpostamt I, 387.
Generalstab derArmeelIV,107.
GeneralstabsarztderArmee
IV, 112.
Generalstabsstiftung IV, 332.
Anm. 2.
Generalstellvertreter des
Reichskanzlers I, 384.
Genußmittel werden nicht paten-
tiert III, 250.
Genußscheine. Stempelpflicht IV,
475.
Gerichte. Ordentliche Gerichte III,
370, 429fg., Ausschluß der ordent-
lichen Gerichte 383. Besondere Ge-
richte 383, 411 fg. Ausnahmegerichte
sind unstatthaft 385. Gerichte ent-
scheiden über die Zulässigkeit des
Rechtswegs 389 fg. Gemeinschaftlich«
Gerichte 397 fg. Andere Geschäfte als
die der Justizverwaltung dürfen der
ordentlichen Gerichten von den Einzel-
staaten nicht übertragen werden 404;
siehe auchRechtshilfe. Die Ord-
nung der Gerichte in bezug auf das
Streitverfahren bei bürgerlichen Rechts-
streitigkeiten 424 fg.; bei Strafsachen
426 fg. Organisation der Gerichte im
und Bildungswesens IV,
allgemeinen 429 fg. Amtsgerichte
430 fg. Landgerichte 432 fg. Ober-
landesgerichte 438fg. Reichsgericht,
439. Befugnis der ordentlichen Gerichte
zum Gebot der Erfüllung der Zeugen-
pficht 485.
Gerichtsbarkeit. Begriff der Ge-
richtsbarkeit III, 369 fg. Ordentliche,
streitige Gerichtsbarkeit 370. Begriff
derselben als einer streitigen 370 fg.
Das staatsrechtliche Wesen der streiti-
sen Gerichtsbarkeit in privatrecht-
lichen Angelegenheiten 372 fg.; auf
dem Gebiete des öffentlichen Rechts
377 fg. Umfang der ordentlichen, strei-
tigen Gerichtsbarkeit 380 fg. Versag-
ung des Rechtsweges 382. Ausschluß
der ordentlichen Gerichte 383. Eingriff
in die Zuständigkeit der ordentlichen
streitigen Gerichtsbarkeit 385 fg.: Be-
freiung von der ordentlichen strei-
tigen Gerichtsbarkeit 391fg.; aus Grün-
den des Völkerrechts 392: aus Grün-
den des Staatsrechts 393 fg. Ueber-
tragung der ordentlichen streitigen
Gerichtsbarkeit ist unstatthaft, es sei
denn von der Einzelstaaten unterein-
ander 396 fg. Gerichtsbarkeit der Ein-
zelstaaten 398 fg., 404; siehe Einzel-