Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Vierter Band. (4)

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eines Reichsgesetzes für einzelne Teile 
des Bundesgebietes 79. Erklärung von 
Landesgesetzen zu Reichsgesetzen 78 fg. 
Beginn der verbindlichen Kraft der 
Reichsgesetze 79 fg.; in den Konsular- 
Jurisdiktionsbezirken und Schutzgebie- 
ten 82. Verzögerung der Verkündigung 
über den Beginn der Geltung hinaus 84. 
Reichs- und Landesgesetzge- 
bung II, 113fg. Die Reichsgesetze 
erhalten ihre verbindliche Kraft durch 
ihreVerkündigung von Reichswegen 113. 
Verhältnis der Reichsgesetze zu den 
Landesgesetzen 114 fg. Vorrang der 
Reichsgesetze vor den Landesgesetzen 
115. Wiederholung der Reichsgesetze 
durch Landesgesetze ist unstatthaft 
115. Aufhebung des mit einem Reichsge- 
gesetz inWiderspruch stehenden Landes- 
gesetzes durch Landesgesetz ist unstatt- 
haft 116. Einführung von Rechts- 
vorschriften, die mit einem Reichs- 
gesetz in Widerspruch stehen, durch 
Landesgesetze ist unzulässig 117. Lan- 
desgesetze zur Ergänzung der Reichs- 
gesetze sind unzulässig, wenn das 
Reichsgesetz eine Materie vollständig 
regeln wollte 118 fg. Landesgesetze als 
Ausführungsgesetze eines Reichsgesetzes 
119. Solange eine Materie reichsgesetz- 
lich nicht geregelt ist, unterliegt dieselbe 
der Autonomie der Einzelstaaten 120. 
Prüfungsrecht der Behörden der Ein- 
zelstaaten über die Zulässigkeit eines 
Landesgesetzes oder landesherrlichen 
Verordnung gegenüber einem Reichs- 
gesetz 122 fg. Ueberwachung der Aus- 
führung der Reichsgesetze I, 381. Ge- 
setze für Elsaß- Lothringen siehe Elsa ß- 
Lothringen. 
Gesetzblatt des Reiches siehe Reichs- 
gesetzblatt. Gesetzblatt für Elsaß- 
Lothringen II, 261. 
Gesetzgebung und Verwal- 
tung. Ihr gegenseitiges Verhältnis 
II, 179 fg. 
Gesindevermieter. Erlaubnis für 
den Gewerbebetrieb III, 221. 
Gestellungspflicht siehe Mili- 
tärpflicht. 
Gesundheitsamt I, 39Lfg.; III, 
274. 
Gesundbeitsratin Konstantinopel 
III, 277. 
Gesundheitsschutz III, 273g. 
Gewerbe. Begriff im Sinne der Ge- 
werbeordnung III, 209, Anm. 5. Staat- 
liche Gewerbetriebe IlI, 52 fg. 
Gewerbebetrieb der Reichsbeam- 
ten 1, 467 fg. 
Gewerbefreiheit. Begriff III, 207 
Anm. 1. Gewerbefreiheit nach der Ge- 
werbeordnung 208fg. Beschrän- 
kung der Gewerbefreiheit 
2312 fg.; hinsichtlich des Betriebes eines 
stehenden Gewerbes 212 fg. Anmelde- 
  
Sachregister. 
pflicht 212. Obrigkeitliche Genehmi- 
gung 213. Approbation 214. Konzes- 
sion 219fg. Juristische Natur der 
Konzession 223, Anm. 4. Gewerbe ohne 
Konzession, deren Betrieb untersagt 
werden kann 222. Beschränkun- 
genhinsichtlich desGewer- 
bebetriebes im Umherzie- 
hen 224 fg. Wandergewerbeschein 
224. Ausschluß gewisser Waren und 
Leistungen 225; der Ausländer 225; ge- 
wisser Personen 225. Versagung und 
Zurücknahme des Wandergewerbeschei- 
nes 225. Beschränkungen hinsichtlich 
des Marktverkehres 226. 
Gewerbegerichte als besondere 
Gerichte III, 384, Anm. 5; 397, Anm. 2. 
Beisitzer der Gewerbegerichte 472. Ge- 
bühren 524. 
Gewerbeinspektoren III, 244. 
Gewerbeordnung III, 208. 
Gewerbepolizei. Begriff III, 207. 
Gesetzgebung und Literatur 205 fg. 
Zuständigkeit des Reiches und der 
Einzelstaaten 207 fg., 211. Innungen 
226fg. Verhältnissegewerb- 
licherArbeiter 232 fg. Arbeits- 
vertrag 233. : Sonntagsruhe 234. Laden- 
schluß 236. Arbeitsbuch Minderjähri- 
ger 236. Lohnbücher 236 fg. Arbeiter 
unter 18 Jahren 237. Barzahlung des 
Arbeitslohnes 237 fg. Zeugnis 238. 
Betriebseinrichtungen im Interesse der 
Gesundheit und Sittlichkeit 238. Hand- 
werker 239. Fabrikarbeiter 241fg. 
Arbeitsordnung 241 fg. Jugendliche 
Arbeiter 242. Arbeiterinnen 243. Aus- 
nahmen 243. Gewerbeinspektoren 244; 
siehe Gewerbefreiheit. 
Gewerbesteuer III, 209, Anm. 4. 
Entrichtung seitens des Reichsfiskus 
IV, 344. Anteilsmäßige Heranziehung 
zur Gewerbesteuer, wenn sich die Be- 
triebsstätten desselben Unternehmers 
in mehreren Bundesstaaten befinden 
I, 189. 
Gewerbeunfallversicherung 
111,310 fg.; siehe Unfallversiche- 
rung. 
Gewichte siehe Maß-" und Ge- 
wichtswesen. 
Gewinnanteilscheine. 
pelpflicht IV, 475. 
Gewohnheitsrecht. 
zum Gesetzesrecht II, 2. Umfang der 
derogatorischen Kraft des Gewohn- 
heitsrechtes den Reichsgesetzen gegen- 
über II, 75 fg. 
Gnadenmonsat I], 509. 
Gnadenquartal ’l, 509. 
Goldmünzen III, 175 fg., 179. Pas- 
siergewicht 180. Prägung 185 fg. 
Gothaer Vertrag vom 15. Juli 
1851 I, 159, Anm. 2. 
Grenzsperren verfügt das Reich 
I, 206. 
Stem- 
Gegensatz
	        
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