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Reichsbankdirektorium I,
403 fg.; III, 145.
Reichsbankkommanditen ],
405; III, 151.
Reichsbankkuratoriuml, 102.
Reichsbanknoten III, 157fg. Die
An- und Ausfertigung, Einziehung und
Vernichtung steht unter der Aufsicht
der Reichsschuldenkommission I, 408.
Sind gesetzliches Zahlungsmittel III,
144, Anm. 4, 190 fg. Juristische Natur
des Rechtes zur Ausgabe von Bank-
noten 144 fg.
Reichsbankstellen I, 405: III,
151.
Reichsbeamtel,429fg.Begriff
der Reichsbeamten 430 fg. Das Dienst-
verhältnis als das charakteristische
Merkmal der Beamten 431 fg., 438 fg.;
besonders 442 fg. Gehalt unwesentlich
435. Dauer der Amtsübertragung un-
wesentlich 435. Art der übertragenen
Geschäfte unwesentlich 435 fg. Amt
braucht nicht ausschließlicher Lebens-
beruf der Beamten zu sein 437. Unter-
schiedzwischenReichs- und
Landesbeamten 443fg. Die bei-
den Klassen der Reichsbeamten 444 fg.
Unmittelbare und mittelbare Reichs-
beamte 446. Beamte, welchen dieRechte
und Pflichten der Reichsbeamten bei-
gelegt worden sind 446. Die elsaß-
lothringischen Landesbeamten sind
Reichsbeamte II, 219; desgleichen die
Kolonialbeamten 311. Die Personen
des Soldatenstandes sind keine Reichs-
beamten I, 446. Anstellung der,
Reichsbeamten 446 fg. Rechtliche Na-
tur der Anstellung 446 fg. Rechtsregeln
über die Anstellung 450 fg. Kaiser-
liches Ernennungsrecht 450. Anstel-
lung durch den Reichskanzler und die
Chefs von Behörden 450. Vorschlags-
recht des Bundesrates 263 fg.; siehe
auch 291. Befähigung zur Anstellung
451. Form der Anstellung 451 fg. Be-
ginn der Wirkungen des Anstellungs-
vertrages 452. Diensteid 453 fg. Be-
kanntmachung der Ernennung 454.
Amtskaution455sfg. DiePflich-
tenund Beschränkungen der
Reichsbeamten 456fg. Pflicht zur
Amtsführung 456 fg. Pflicht zur Treue
und Gehorsam 459 fg. Pflicht eines
achtungswürdigen Verhaltens 465 fg.
Beschränkungen der RBReichsbeamten
466 fg. Die Rechtsfolgen der
Pflichtverletzung46ö8fg. Straf-
rechtliche 469fg.; privatrechtliche
474 fg.; disziplinarische 484 fg. Be-
gnadigungsrecht des Kaisers in Diszi-
plinarsachen der Reichsbeamten 494.
Rechte der Reichsbeamten 495 fg.
Recht auf Schutz 495 fg. Anspruch auf
Ersatz der Auslagen und Verwendun-
gen 497 fg. Anspruch auf Lebensunter-
Sachregister.
halt 500. Persönliche Ebrenrechteölltg.
Rang5l2. Geltendmachung
vermögensrechtlicher An-
sprüche 513fg. Versetzung; Stel-
lung zur Disposition; Suspension 515 fg.
Beendigung desDienstver-
hältnisses 523fg. Einfluß des
Beamtenverhältnisses auf andere recht-
liche Verhältnisse 529 fg. Gerichtsstand
531. Ehekonsens 531. Beschränkun-
gen der Beschlagnahme 532. Staats-
steuern 532. Siehe ferner Dienst-
entlassung, Dienstverge-
hen, Pension, Urlaub.
Reichsbehörden. Begriff und Sy-
stem I, 364 fg. Reichsbehörden im Ge-
gensatz zu Landesbehörden 367 fg. Be-
griff der Reichsbehörden 367 fg. Rang
der Reichsbehörden 512. Die Reichs-
behörden in ihrem Verhältnis zu den
übrigen Organen des Reiches 369 fg.
Errichtung und Aufhebung von Reichs-
behörden 370 fg. Gliederung des Reichs-
behördensystems 373 fg. Der Reichs-
kanzler 375 fg. Die Reichsverwaltungs-
behörden 386 fg. Die selbständigen
Reichsfinanzbehörden 405 fg. Die rich-
terlichenReichsbehörden 411fg. Rechts-
verordnungen der Reichsbehörden II,
100 fg. Befugnis zum Erlaß von Ver-
waltungsverordnungen II, 198 fg. Aus-
schließliche Gesetzgebungskompetenz
des Reiches hinsichtlich der Reichsbe-
hörden II, 120 fg.
Reichsbevollmächtigte für
die Kontrolle der Zölle und Verbrauchs-
steuern IV, 416 fg.
Reichsbürgerrecht I, 134fg.
182 fg.;sieheReichsangehörig-
keit.
Reichsbürgschaften IV, 374.
Reichsdisziplinargerichte.
Allgemeines I, 414. Arten: Disziplinar-
untergerichte 415 fg.; oberste Diszipli-
nargerichte 419 fg.
Reichsdruckerei IV, 351.
Reichseigentum IV, 345fg. Ver-
äußerung von Reichseigentum 557. Prü-
fung und Feststellung der Rechnungen
über den Zugang und Abgang von
Reichseigentum durch den Rechnungs-
hof 563 fg.
Reichseisenbahnamt I], 400;
III, 114, 119, 123, 137 fg.; IV, 278.
Reichseisenbahnamt als Zentralstelle
für alle Kriegsleistungen der Eisen-
bahnen IV,301. Kosten des Reichseisen-
bahnamtes 513. Das verstärkte Reichs-
eisenbahnamt I, 423fg.; III, 123.
Reichseisenbahnkommissare
siehe Reichskommissariate.
Reichseisenbahnen in Elsaß-
Lothringen IV, 346 fg. Reichsamt für
die Verwaltung der Reichseisenbahnen;
Generaldirektion I, 400. Abgrenzung
der Zuständigkeit der Reichs- und