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des Kaisers 379 fg. Stellvertre-
tung des Reichskanzlers hinsichtlich
des Vorsitzes im Bundesrate und der
Leitung der Bundesratsgeschäfte I,
279 fg.; hinsichtlich der reichsministe-
riellen Geschäfte 383 fg. Arten der
Stellvertreter 384. Verantwortlichkeit
derselben 385. Reichskanzlei 386. A n-
stellung von Reichsbeam-
ten durch den Reichskanzler I, 450 fg.
Pensionierung des Reichskanz-
lers I, 527. Stellung zur Disposition I,
518. Anspruch auf Entlassung aus dem
Dienst 527. Funktionen des Reichs-
kanzlers bei der Reichsgeset-z-
gebungll, 26, 52,56,59. Rechts-
verordnungen des Reichskanz-
lers II, 100 fg.;Gegenzeichnung
der Staatsverträge II, 155,
Anm.3. Delegiertes Verwaltungs-
verordnungsrecht II, 198£g.
Leitung der Reichsverwaltungsbehör-
den II, 210. Ueberwachung der Lan-
desverwaltungen I, 111, 113; II, 208.
Zuständigkeit des RBReichskanzlers in
den deutschen Schutzgebieten
II, 292; hinsichtlich der Kolonialgesell-
schaften 317; der Schutztruppen II, 305.
Auswärtige Angelegen-
heiten. Verhältnis des Reichskanz-
lers zu den Gesandtschaften des Deut-
schen Reiches III, 9. Leitung der Kon-
sulatsverwaltung 36.
Post- und Telegraphen-
wesen. Ermächtigung des Reichs-
kanzlers, die Gebühren für gewisse Ge-
schäfte der Post zu bestimmen III, 57.
Ermächtigung zur Anordnung, daß die
Postverwaltung in bestimmten Fällen
die Erhebung des Wechselprotestes
nicht übernimmt 57. Ermächtigung,
den Postüberweisungs- und Scheck-
verkehr einzuführen 57. Ermächti-
gung, die Leistungen schmalspuriger
Eisenbahnen festzusetzen 75. Fest-
setzung der von der Postverwaltung an
die Eisenbahnen zu zahlenden Vergü-
tung 77. Befugnis des Reichskanzlers
zum Erlaß des Postreglements 88.
Anordnungen des Reichskanzlers über
die Art der Bestellung der durch die
Post beförderten Gegenstände 93, Anm.
7. Reglement über das tarifmäßige
Porto 95.
Bankwesen. Reichskanzler Di-
rektor der Reichsbank I, 404; III, 145.
Vorsitz des Bankkuratoriums I, 402.
Befugnisse bezüglich der Privatnoten-
banken III, 168.
Münzwesen. Ernennt Kommis-
sare zur Beaufsichtigung der Landes-
münzstätten III, 183. Bestimmt die
Beträge jeder Münzsorte 184. Bestimmt
den Prägelohn 184. Bestimmt die Ge-
bühr für Ausprägungen auf Bestellung
von Privatpersonen 186.
Sachregister.
Maß- und Gewichtswesen.
Aufsicht über das Schiffsvermessungs-
wesen 204.
Medizinalwesen III, 278fg.
Gewerbewesen. Dispensation
von Zulassungsbedingungen der Aerzte
III, 215, Anm. 6. Ernennung der Prü-
fungsinspektoren für die Steuermanns-
und Schifferprüfungen, sowie für die
Prüfungen der Maschinisten der See-
dampfschiffe 217. Ernennung der Kom-
missare für die Seeämter 217. Aus-
schließung gewisser Gegenstände und
Leistungen von dem Gewerbebetriebe
im Umherziehen 225. Festsetzung hin-
sichtlich der Beschäftigung jugend-
licher Fabrikarbeiter und -Arbeiterin-
nen 243. Entscheidung über Beschrän-
kung beziehungsweise Aufhebung des
Patentschutzes 261.
Auswanderungswesen. Er-
nennung von Kommissaren und Kon-
trolle I, 393.
Veterinärpolizei. Ueberwa-
chung der Ausführung des Viehseuchen-
gesetzes III, 283. Ernennung von
Reichskommissaren 283. Zuständigkeit
hinsichtlich der Maßregeln gegen die
Rinderpest 284.
Arbeiterversorgung. Un-
fallversicherung. Bezeichnung
der Verwaltungsbehörden, welchen die
Unfallsfürsorge insoweit obliegt, als
das Reich Versicherungsträger ist III,
316.
Gerichtswesen. VUeberwa-
chung der ordentlichen streitigen Ge-
richtsbarkeit III, 403. Verhältnis zu
den richterlichen Behörden I, 374 fg.
Bestimmung der Zivil- und Strafsenate
des Reichsgerichtes III, 439. Regelung
der Dienst- und Geschäftsverhältnisse
der Gerichtsschreiber und Gerichts-
vollzieher des Reichsgerichtes 440. Lei-
tung der Reichsanwaltschaft 443; Ver-
antwortlichkeit des Reichskanzlers für
die Ueberwachung der Ausführung der
Reichsgesetze, betreffend die Organisa-
tion und Tätigkeit der Staatsanwalt-
schaften 446. RBReichskanzler ist an
seinem Amtssitze als Zeuge zu verneh-
men 495.
Militärwesen. Die Kontin-
gentsverwaltungen legen dem Reichs-
kanzler Rechnung IV, 57. Beaufsich-
tigung des Militärwesens 68. Gegen-
zeichnung 20, 25, 36, 575. Verhältnis
zu den Kriegsministern 67 fg. Militär-
transportordnung 277. Oberaufsicht
und Verantwortlichkeit des Reichs-
kanzlers hinsichtlich der Marine I,
398.
Finanzwesen. Obere Leitung
der Reichsschuldenverwaltung I, 406.
Rechnungshof untersteht ihm nicht 409.
Die Vertretung des Reichsfiskus steht