Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Vierter Band. (4)

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des Kaisers 379 fg. Stellvertre- 
tung des Reichskanzlers hinsichtlich 
des Vorsitzes im Bundesrate und der 
Leitung der Bundesratsgeschäfte I, 
279 fg.; hinsichtlich der reichsministe- 
riellen Geschäfte 383 fg. Arten der 
Stellvertreter 384. Verantwortlichkeit 
derselben 385. Reichskanzlei 386. A n- 
stellung von Reichsbeam- 
ten durch den Reichskanzler I, 450 fg. 
Pensionierung des Reichskanz- 
lers I, 527. Stellung zur Disposition I, 
518. Anspruch auf Entlassung aus dem 
Dienst 527. Funktionen des Reichs- 
kanzlers bei der Reichsgeset-z- 
gebungll, 26, 52,56,59. Rechts- 
verordnungen des Reichskanz- 
lers II, 100 fg.;Gegenzeichnung 
der Staatsverträge II, 155, 
Anm.3. Delegiertes Verwaltungs- 
verordnungsrecht II, 198£g. 
Leitung der Reichsverwaltungsbehör- 
den II, 210. Ueberwachung der Lan- 
desverwaltungen I, 111, 113; II, 208. 
Zuständigkeit des RBReichskanzlers in 
den deutschen Schutzgebieten 
II, 292; hinsichtlich der Kolonialgesell- 
schaften 317; der Schutztruppen II, 305. 
Auswärtige Angelegen- 
heiten. Verhältnis des Reichskanz- 
lers zu den Gesandtschaften des Deut- 
schen Reiches III, 9. Leitung der Kon- 
sulatsverwaltung 36. 
Post- und Telegraphen- 
wesen. Ermächtigung des Reichs- 
kanzlers, die Gebühren für gewisse Ge- 
schäfte der Post zu bestimmen III, 57. 
Ermächtigung zur Anordnung, daß die 
Postverwaltung in bestimmten Fällen 
die Erhebung des Wechselprotestes 
nicht übernimmt 57. Ermächtigung, 
den Postüberweisungs- und Scheck- 
verkehr einzuführen 57. Ermächti- 
gung, die Leistungen schmalspuriger 
Eisenbahnen festzusetzen 75. Fest- 
setzung der von der Postverwaltung an 
die Eisenbahnen zu zahlenden Vergü- 
tung 77. Befugnis des Reichskanzlers 
zum Erlaß des Postreglements 88. 
Anordnungen des Reichskanzlers über 
die Art der Bestellung der durch die 
Post beförderten Gegenstände 93, Anm. 
7. Reglement über das tarifmäßige 
Porto 95. 
Bankwesen. Reichskanzler Di- 
rektor der Reichsbank I, 404; III, 145. 
Vorsitz des Bankkuratoriums I, 402. 
Befugnisse bezüglich der Privatnoten- 
banken III, 168. 
Münzwesen. Ernennt Kommis- 
sare zur Beaufsichtigung der Landes- 
münzstätten III, 183. Bestimmt die 
Beträge jeder Münzsorte 184. Bestimmt 
den Prägelohn 184. Bestimmt die Ge- 
bühr für Ausprägungen auf Bestellung 
von Privatpersonen 186. 
  
Sachregister. 
Maß- und Gewichtswesen. 
Aufsicht über das Schiffsvermessungs- 
wesen 204. 
Medizinalwesen III, 278fg. 
Gewerbewesen. Dispensation 
von Zulassungsbedingungen der Aerzte 
III, 215, Anm. 6. Ernennung der Prü- 
fungsinspektoren für die Steuermanns- 
und Schifferprüfungen, sowie für die 
Prüfungen der Maschinisten der See- 
dampfschiffe 217. Ernennung der Kom- 
missare für die Seeämter 217. Aus- 
schließung gewisser Gegenstände und 
Leistungen von dem Gewerbebetriebe 
im Umherziehen 225. Festsetzung hin- 
sichtlich der Beschäftigung jugend- 
licher Fabrikarbeiter und -Arbeiterin- 
nen 243. Entscheidung über Beschrän- 
kung beziehungsweise Aufhebung des 
Patentschutzes 261. 
Auswanderungswesen. Er- 
nennung von Kommissaren und Kon- 
trolle I, 393. 
Veterinärpolizei. Ueberwa- 
chung der Ausführung des Viehseuchen- 
gesetzes III, 283. Ernennung von 
Reichskommissaren 283. Zuständigkeit 
hinsichtlich der Maßregeln gegen die 
Rinderpest 284. 
Arbeiterversorgung. Un- 
fallversicherung. Bezeichnung 
der Verwaltungsbehörden, welchen die 
Unfallsfürsorge insoweit obliegt, als 
das Reich Versicherungsträger ist III, 
316. 
Gerichtswesen. VUeberwa- 
chung der ordentlichen streitigen Ge- 
richtsbarkeit III, 403. Verhältnis zu 
den richterlichen Behörden I, 374 fg. 
Bestimmung der Zivil- und Strafsenate 
des Reichsgerichtes III, 439. Regelung 
der Dienst- und Geschäftsverhältnisse 
der Gerichtsschreiber und Gerichts- 
vollzieher des Reichsgerichtes 440. Lei- 
tung der Reichsanwaltschaft 443; Ver- 
antwortlichkeit des Reichskanzlers für 
die Ueberwachung der Ausführung der 
Reichsgesetze, betreffend die Organisa- 
tion und Tätigkeit der Staatsanwalt- 
schaften 446. RBReichskanzler ist an 
seinem Amtssitze als Zeuge zu verneh- 
men 495. 
Militärwesen. Die Kontin- 
gentsverwaltungen legen dem Reichs- 
kanzler Rechnung IV, 57. Beaufsich- 
tigung des Militärwesens 68. Gegen- 
zeichnung 20, 25, 36, 575. Verhältnis 
zu den Kriegsministern 67 fg. Militär- 
transportordnung 277. Oberaufsicht 
und Verantwortlichkeit des Reichs- 
kanzlers hinsichtlich der Marine I, 
398. 
Finanzwesen. Obere Leitung 
der Reichsschuldenverwaltung I, 406. 
Rechnungshof untersteht ihm nicht 409. 
Die Vertretung des Reichsfiskus steht
	        
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