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Geschäftsordnung 344. Oeffentlichkeit
der Verhandlungen; wahrheitsgetreue
Berichte über Verhandlungen in öffent-
lichen Sitzungen des Reichstages blei-
ben von jeder Verantwortlichkeit frei
345 fg. Beschlußfassung und BeschluBß-
fähigkeit 347 fg. Vorstand des Reichs-
tags 349 fg. Reichstagsbeamte 350.
Quästoren 350. Beratungen über Ge-
setzentwürfe 350 fg. Behandlung der
Anträge von Mitgliedern, welche keine
Gesetzesentwürfe enthalten 352. Ab-
teilungen und Kommissionen 352.
Protokolle und stenographische Be-
richte 354. Strafrechtlicher
Schutz des Reichstags ],
146 fg. Siehe Reichstagsabge-
ordnete.
Reichstagsabgeordnete. Ver-
hältnis zu den Wählern I, 296 fg. Ver-
bot des imperativen Mandats 298.
Annahme, Ablehnung der Wahl 330.
Reichstagsabgeordnete können nicht
gleichzeitig Mitglieder des Bundesrates
sein 315. Beamter als Reichstagsab-
geordneter bedarf keines Urlaubs 336 fg.
Erlöschen der Mitgliedschaft 339 fg.
Ausschluß von der Sitzung 341, Ann. 1.
Schutz der Reichstagsabgeordneten 355
fg. Redefreiheit 356 fg. Zeugnispflicht
357, 360. Ohne Genehmigung des
Reichstages kann kein Mitglied des-
selben während der Sitzungsperiode
zur Untersuchung gezogen werden 357.
Strafvollstreckung an einem Reichs-
tagsabgeordneten 358. Genehmigung
zur Verhaftung wegen Schulden er-
forderlich 359. Aufhebung der Unter-
suchungs- oder Zivilhaft für die Dauer
der Sitzungsperiode auf Verlangen des
Reichstages 359 fg. Strafe wegen Ver-
hinderung eines Reichstagsabgeordne-
ten, sich an den Ort der Versammlung
zu begeben 360. Reichstagsabgeordnete
können das Amt eines Schöffen oder
Geschworenen ablehnen 360. Diäten
der Reichstagsabgeordneten 360 fg. IV,
614. Freie Fahrt auf Staats- und Pri-
vateisenbahnen 363.
Reichstagsbeamte. Die Rechte
und Pflichten der Reichsbeamten sind
ihnen beigelegt worden I, 446. An-
stellung derselben I, 350.
Reichstagspräsident. Wahl
desselben I , 349. Rechte 349 fg.
Reichstagswahlen siehe Wörter
mit Wahl.
Reichsvereinsgesetz. Die Vor-
schriften über politische Vereine fin-
den keine Anwendung auf Wahlver-
eine I, 333.
Reichsverfassung. Redaktion
derselben I, 47 fg. Verfassungsurkunde
48. Publikationsgesetz 49.
rungen 51. Einführung
Lothringen 53, II, 214fg.,
in Elsaß-
232 fg.;
Abände- .
Sachregister.
in Helgoland I, 54. Verfassungsän-
dernde Gesetze II, 38fg. Rechts-
grund der verbindlichen Kraft der
Reichsverfassung I, 32 fg.
Reichsvermö,gen IV, 345fg. Fi-
nanzvermögen 346 fg. Verwaltungs-
vermögen 352 fg.
Reichsversicherungsamt.Or-
ganisation im Allgemeinen I, 427.
III, 298fg. Unfallversiche-
rung. Zuständigkeit III, 314, 317,
318, 319, 320, 322, 323, 324, 325,
327, 329, 331, 333. Invaliden-
und Hinterbliebenenver-
sicherung. Genehmigung des Sta-
tuts der Versicherungsanstalt 346. Ver-
waltungsfunktionen 347 fg. KRichter-
liche Zuständigkeit 348. Rech-
nungsstelle 323, 340, 349. Ge-
nehmigung der Kontrollvorschriften
349. Beschwerde gegen Entscheidungen
des Reichsversicherungsamtes, 351.
Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte III 355.
Reichsverwaltung. Inventar der-
selben IV, 353fg. Reichsverwaltung
und Staatsverwaltung II, 203 fg.
Reichsverwaltungsbehörden
I, 387 fg.
Reichsverwaltungsgerichte
I, 421 fg.
Reichswährung siehe Reichs-
goldwährung.
Rekruten siehe Ersatzwesen,
Militärpflicht.
Rekrutierungsstammrollen
IV, 144 fg.
Rekrutierungsverfahren siehe
Aushebung.
Religion siehe Bekenntnis.
Religionsdiener, ungeeignetzum
Schöffen- und Geschworenendienste III,
468.
Remunerationen der Reichsbe-
amten I, 500.
Rentenbelastung der Versiche-
rungsanstalten III, 348.
Rentenverschreibungen, stem-
pelpflichtige IV, 475.
Repräsentationsgelder
Reichsbeamten I, 497.
Requisitionsrecht der Bundes-
fürsten und Senate IV, 70 fg.
Reservatrechte siehe Sonder-
rechte.
Reserve IV, 100. Einberufung 41.
Dienstpflicht 166 fg.; siehe Ersatz-
reserve.
Reserveoffiziere siehe ÖOffi-
ziere des Beurlaubtenstandes.
der
Resolutionen des Reichstages I,
304.
Ressortstellvertreter des Reichs-
kanzlers I, 384 fg.
Restverwaltung IV, 546.
Retourwaren. Zollfreiheit IV, 422.