Metadata : Deutsche Geschichte. Erster Band. (1)

126  6.  Berhältniffe  Deutjchlands  ter  den  jpäteren  Starolingern.

ihre  Anjchauungen  nicht  durch,  noch  behauptete  da3  Königtum
jeinen  Stand  gegenüber  der  Hierarchie,  in  der  Theorie  und  meilt
auch  in  der  PBraris;  die  Wahl  der  Bilchöfe  geichah  nad)  Fanoniichem
  Necht  durdy  Klerus  und  Volk,  der  König  beftätigte  oder
ernannte  auc)  dann  und  warn  geradezu.  Seine  Missi,  feine  Kommifjfare
  überwachten  die  Wahlen:  und  die  Päpfte,  die  auf  Nikolaus
folgten,  fonnten  dejlen  ausichweifende  Anfprüche  nicht  behaupten.

Denn  das  Königtum  Hatte  fi)  Yängft  jomweit  entwidelt  und
befeftigt,  daß  e3  aller  Teilungen,  Bruderfriege,  Niederlagen  gegen
die  Naubvölfer  ungeachtet  nicht?  von  feinem  eigenen  Nimbu3  eingebüßt
  Hatte.  ES  war  nicht  mehr  das  altgermaniiche  Königtum.
Die  römische  Vorftellung  von  der  Ffaiferlichen  Gewalt,  verjtärft
durd,  Hriftliche  Sdeen,  übte  ihre  Wirkung,  fo  felbjt  in  äußeren
Dingen  der  Hof-  und  Beamtenordnung.  Die  Ämter  einer  großen
Gutswirtichaft,  des  Dberfnechts,  des  Obermundfchenfs,  de8  Stallbejorgers,
  des  Getränfe-  und  Borräteveriwalters  erjchienen  wieder
al38  große  Hofämter:  Senefchall,  Schenk,  Marichalf,  Truchieh,
mit  ihren  Unterbeamten:  e8  gibt  Oberföche,  Hofbäder,  Stellermeifter
  und  gelegentlich  erfahren  wir  die  Namen  derer,  die  im
Sngelheim  bei  dem  berühmten  Bejucy  der  dänischen  Herrichaften,
des  Königs  Harold  und  feiner  Gemahlin,  am  Hofe  Ludivigs  des
Srommen  diejen  Dienft  beorgten:  Gunto,  Petrus,  Dtho.  In  kräftiger
Hand  war  das  Königtum  noch  immer  eine  große  Macht  und  Iebte
als  ein  Umentbehrliches,  ja  Heiliges  im  Berwußtfein  des  Volks,  und
die  Kirche  felbft  und  aus  guten  Gründen  Tieß  fich  angelegen  fein,
diefe  Gefinnung  und  was  von  Neich3einheit  nod)  vorhanden  war,
zu  verfechten.  In  allgemeinen  Neichsverfammlungen  gab  fich  Diele
Einheit  nur  noch  felten  fund.  Das  Maifeld,  das  noch  unter  Karl
dem  Großen  Bedeutung  hatte,  verjchwindet  jchon  unter  feinem
Nachfolger.  Aucd)  gab  e3  Fein  allgemeine®  Neichsrecht  und  ©ejeßbuch
  und  fonnte  eS  noch  nicht  geben:  aber  die  Bolfsrechte,
an  welche  bei  der  Zufammenfegung  des  Reichs  die  Rechtiprechung
gebunden  war,  wurden  in  diefer  Zeit  aufgezeichnet  und  in  lateinifcher
Sprache  fixiert,  die  leges  Bajuvariorum,  Frisiorum  ıfw.,  und  Jie