Full text: Das Kaisertum in den Verfassungen des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und vom 16. April 1871.

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seiner Verwirklichung nahe. Doch das Werk der 
Revolution, so grossartig es in mancher Hinsicht sein 
mochte, musste notwendig scheitern, weil es auf dem 
unmöglichen Boden einer deutschen Volkssouveränität 
sich erheben sollte und allzu wenig die Realitäten des 
politischen Lebens berücksichtigte. Aber trotz der 
herben Erfahrungen war die Überzeugung von der 
Notwendigkeit einer politischen Einigung Deutschlands 
ungebrochen. Immer wieder wurden neue Pläne zur 
Verwirklichung des Ideals entworfen. Doch erst der 
Krieg, die ultima ratio im Leben der Völker, räumte 
die grössten Schwierigkeiten hinweg und schuf die 
Grundlage für den neuen deutschen Verfassungsbau. 
Und auf dem Schlachtfelde wurde dann auch das 
deutsche Kaisertum, das alte Symbol der Einheit, 
Kraft und politischen Macht der Nation, wieder auf- 
gerichtet, wie es in hoher Vorahnung König Friedrich 
Wilhelm IV. vorausgesagt hatte, als ihm vom deutschen 
Volke im Jahre 1849 die Kaiserwürde angetragen 
wurde. 
I. Kapitel. 
Die äussere Stellung des Kaisers. 
1. Abschnitt. 
S 2. Titel; Zivilliste; Insignien der kaiserlichen 
Würde; Residenz des Kaisers. 
Dem Träger staatlicher Gewalt pflegt eine be- 
stimmie, auf das Wesen seiner öffentlichen Rechts- 
stellung hinweisende äussere Bezeichnung beigelegt 
zu werden. Im neueren Staatsrecht der meisten
	        
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