Full text : Das Kaisertum in den Verfassungen des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und vom 16. April 1871.

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seiner  Verwirklichung  nahe.  Doch  das  Werk  der
Revolution,  so  grossartig  es  in  mancher  Hinsicht  sein
mochte,  musste  notwendig  scheitern,  weil  es  auf  dem
unmöglichen  Boden  einer  deutschen  Volkssouveränität
sich  erheben  sollte  und  allzu  wenig  die  Realitäten  des
politischen  Lebens  berücksichtigte.  Aber  trotz  der
herben  Erfahrungen  war  die  Überzeugung  von  der
Notwendigkeit  einer  politischen  Einigung  Deutschlands
ungebrochen.  Immer  wieder  wurden  neue  Pläne  zur
Verwirklichung  des  Ideals  entworfen.  Doch  erst  der
Krieg,  die  ultima  ratio  im  Leben  der  Völker,  räumte
die  grössten  Schwierigkeiten  hinweg  und  schuf  die
Grundlage  für  den  neuen  deutschen  Verfassungsbau.
Und  auf  dem  Schlachtfelde  wurde  dann  auch  das
deutsche  Kaisertum,  das  alte  Symbol  der  Einheit,
Kraft  und  politischen  Macht  der  Nation,  wieder  aufgerichtet,
  wie  es  in  hoher  Vorahnung  König  Friedrich
Wilhelm  IV.  vorausgesagt  hatte,  als  ihm  vom  deutschen
Volke  im  Jahre  1849  die  Kaiserwürde  angetragen
wurde.

I.  Kapitel.
Die  äussere  Stellung  des  Kaisers.

1.  Abschnitt.

S  2.  Titel;  Zivilliste;  Insignien  der  kaiserlichen
Würde;  Residenz  des  Kaisers.

Dem  Träger  staatlicher  Gewalt  pflegt  eine  bestimmie,
  auf  das  Wesen  seiner  öffentlichen  Rechtsstellung
  hinweisende  äussere  Bezeichnung  beigelegt
zu  werden.  Im  neueren  Staatsrecht  der  meisten