7. Von der Verwaltung des Reiches, 157
tive zu einer Verbesserung der unheilvollen Zustände ging nicht
vom Bunde, sondern von Preussen aus!. Auch hier waren nicht
nur die einzelnen Provinzen durch künstliche Verkehrsschranken
von einander geschieden, selbst die einzelnen Städte waren durch
Oktroilinien und andere Verkehrsbeschränkungen von einander
und dem umliegenden platten Lande getrennt. Auch Preussen
hatte keine einheitliche Aussenzollgrenze. Erst das Gesetz vom
26. Mai 1618 »über die Zölle und Verbrauchssteuern von auslän-
dischen Waaren und über den Verkehr zwischen den Provinzen
des Staates« schuf ein einheitliches Zoll- und Steuersystem. Ob-
gleich zunächst allerdings nur für den preussischen Staat bestimmt
und aus dessen Bedürfnissen hervorgewachsen, ist es doch als der
eigentliche Ausgangspunkt des deutschen Zoll- und
Handelsvereins zu betrachten. Es beseitigte alle Binnen-
zölle innerhalb des preussischen Staates, verlegte die Zolllinie an
die Landesgrenzen und machte Preussen zuerst zu einem einheit-
lichen Wirthschaftegebiet. Dieses zunächst nur für Preussen be-
rechnete Gesetz rief einen Schrei der Entrüstung von Seiten der
Mittel- und Kleinstaaten hervor. Man sah in diesem berechtigten
Vorgehen Preussens eine Vergewaltigung der von Preussen um-
schlossenen fremden Staatsgebiete und Enklaven und sogar einen
Bruch bundesmässiger Verpflichtungen. Aber Preussen liess sich
dadurch nicht irre machen, sondern beharrte bei dem Gesetze vom
26. Mai 1818 und dem dadurch inaugurirten System. Die preussi-
sche Zollreform, obgleich zunächst für Preussen berechnet, war
doch von Haus aus darauf angelegt, die deutschen Nachbarn nach
und nach in den preussischen Zollverband hineinzuziehen. »Die
Unmöglichkeit einer Vereinigung für den ganzen Bund erkennend,
suchte Preussen durch Separatverträge sich seinem Ziele zu
nähern.« Von den kleinsten, unscheinbarsten Anfängen ausgehend,
hat Preussen doch das grosse nationale Ziel nie aus dem Auge ver-
loren. Erst handelte es sich nur um den Anschluss von Enklaven,
1) J. Falke, Die Geschichte des deutschen Zollwesens. Von seiner Entste-
hung bis zum Abschlunse des deutschen Zollvereins. Leipzig 1569. (Umfasst auch
die älteren Reichazeiten.) G. Fischer, Ueber das Wesen und die Bedingungen
eines Zollvereins in Hildebrand’s Jahrb. der Nationalökonomie und Statistik
B. 11. S. 317 £ 8.397 @, B. VI. 8.225 £ Aegidi, Aus der Vorzeit des Zollver-
eina. Beitrag zur deutschen Geschichte. Hamburg 1865. A. Emminghaus in
Bluntschli’s Staatsw, B.X1. Art. Zollverein S. 1050. v. Festenberg-
Packisch, Geschichte des Zollvereins mit besonderer Berücksichtigung der
staatlichen Entwickelung Deutschlands. Leipzig 1569. H. v. Treitschke, Die
Anfänge des deutschen Zollvereins, Preuss. Jahrb. B. ÄXX, S. 397 ff. 479 ff.