Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Reichsstaatsrecht (2)

9. Das Kriegewesen des Reiolıes. 249 
unbotmässigen Junkerthum der Marken das in seiner Art einzige 
Material des altpreussischen Offizierkorps, welches dem Heere allein 
jene strenge militärische Durchbildung geben konnte, welches in 
glänzenden Siegen, wie nach schweren Niederlagen, der feste Halt 
der Truppen gewesen ist. 
Schon uuter dem grossen Kurfürsten war für die Armee ein 
einheitliches Kommando und Exereitium eingeführt. Der eigent- 
liche Exerciermeister der preussischen Armee, der Begründer ihrer 
eisernen Disciplin wurde König Friedrich Wilhelm I. in Verbin- 
dung mit dem Fürsten Leopold von Dessau. Die preussische Armee 
hatte 1713 nur 33000 Mann betragen, 1740 fand Friedrich II. eine 
schlagfertige Armee von 80000 Mann wohlgeübter Truppen vor, mit 
welchen er seine glorreichen Siege errang. Die durch beispiellose 
kriegerische Erfolge erkämpfte Machtstellung seines Staates konnte 
Friedrich II. nur dadurch behaupten, dass er der Armee die sorg- 
fältigste Ausbildung angedeihen liess. In der langen Friedenszeit 
von 1763—1786 vermehrte er das IHeer auf 200000 Mann, darunter 
40000 Mann Reiterei und 12000 Mann Artillerie; dasselbe bestand 
zur Hälfte bis zu einem Drittel aus geworbenen Ausländern. 
Die Heeresverfassung blieb so ziemlich unverändert bis zum 
Falle des preussischen Staates in den Jahren 1806 und 1807. Der 
umfassenden Neugestaltung der Staatsverwaltung ging die Reform 
des Heerwesens zur Seite, welche von Männern wie Scharnhorst, 
Gneisenau, Grolmann und Boyen durchgeführt wurde. Im August 
180$ erschien eine Reihe von Verordnungen, welche die geistige 
und sittliche Hebung des Heeres beabsichtigten (bei Mathis, Jurist. 
Monatsschr. B. VIH. 5), so die Kriegsartikel vom 3. August 1908, 
welche die entehrenden und grausamen körperlichen Strafen besei- 
tigten, das Reglement über Besetzung der Offiziersstellen vom 
6. August 1808, welches erklärte: »Aller bisher stattgehabter Vor- 
zug des Standes hört beim Militär ganz auf und jeder ohne Rück- 
sicht auf seine Herkunft hat gleiche Rechte und Pflichtene. Die 
Werbungen im Auslande wurden völlig abgeschaftt, die Armee sollte 
nur aus Landeskindern bestehen. Während der Vertrag mit Frank- 
reich vom September 1808 das Maximum der Truppenzahl, welche 
Preussen halten durfte, auf 40000 Mann feststellte,; schuf Scharn- 
hiorst durch sein sogenanntes Krümpersystem, wonach alle drei 
Monate eine Anzahl Rekruten eingezogen, nothdürftig ausgebildet 
und dann wieder entlassen wurde, um durch neue ersetzt zu wer- 
den, eine bedeutende Reserve, welche für die Zeit der Erhebung
	        
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