Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Reichsstaatsrecht (2)

Bemerkung der Verlagshandlung. 
  
Durch mannigfache praktische Arbeiten, wie andere wissen- 
schaftliche Aufgaben war der llerr Verfasser verhindert, sein 
»Lehrbuch des deutschen Staatsrechtes« so schnell zu Ende zu füh- 
ren, wie dies anfangs beabsichtigt war. Vielen Anfragen gegen- 
über, welche wegen Fortsetzung dieses Lehrbuches an uns ergangen 
sind, freuen wir uns jetzt das abgeschlossene Werk vorlegen zu 
können, bemerken aber dabei, dass dasselbe in folgenden Lieferun- 
gen erschienen ist: 
Lieferung I Band IS. 1—308. 1880. 
Lieferung II Band IS. 308—514. 1881. 
Lieferung III Band I S. 514—690. 1881. 
Lieferung IV Band II. 1886. 
Das Manuseript der Ljeferung IV ist im April 1885 an 
uns abgesandt. 
Der Herr Verfasser war daher nur im Stande, diejenigen Gesetze 
und literarischen Erscheinungen zu berücksichtigen, welche zur 
Zeit des Abschlusses jeder Lieferung bereits erlassen bez. veröffent- 
licht waren. 
Leipzig, den 21. December 1885. 
Die Verlagshandlung.
	        
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