Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Reichsstaatsrecht (2)

11. Elaans-Lothringen. 355 
Elsass gehörte seit der Theilung ron Verdun 843 zum Antheile 
Lothars, dem Königreiche Lothringen, später zum Herzogthum 
Schwaben. dann hatte es eigene Herzöge aus dem Hause Habsburg, 
welche jedoch seit Kaiser Karl IV. nur den Titel Landgrafen führ- 
ten. Das ganze Elsass war indessen keine Provinz des Hauses Oester- 
reich; vielmehr war es einaus vielen einzelnen Territorien bestehen- 
des Land. Ein grosser Theil gehörte den Bisthümern Strassburg, 
Speyer und Basel, dem deutschen Orden, den gefürsteten Abteien 
Weissenburg, Murbach, Lüders und Andlau, sowie den Häusern 
Pfalz-Zweibrücken, Württemberg und Baden, den Grafen von Ha- 
nau-Lichtenberg und von Lützelstein. Ausserdem befanden sich 
auch die Reichsstädte Strassburg und zehn andere Reichsstädte, in- 
gleichen ansehnliche Mitglieder der freien Reichsritterschaft im 
Elsass. Indessen besass doch das Haus Oesterreich den grössten 
Theil des Oberelsasses; auch hatte dieses Haus die sogenannte Land- 
vogtei über die zehn freien Reichsstädte, und maasste sich, unter 
dem Titel eines Landgrafen von Elsass, über die minder mächtigen 
Reichsstände und Glieder eine Art ron Oberherrlichkeit an, ohne 
dass diese aufgehört hätten, reichsunmittelbar zu sein. 
Im dreissigjährigen Kriege nahm die Krone Frankreich Elsass 
in Besitz. Durch den westfälischen Frieden J. P.M.$ 73 und 74 
erhielt sie aber bloss die Besitzungen und Rechte des Hauses Oester- 
reich im Elsass, jedoch so, dass sich das deutsche Reich seiner 
Oberherrlichkeit über dieselben förmlich begab; jedoch wurden alle 
anderen im Elsass belegenen geistlichen und weltlichen Reichs- 
glieder in ihrer Freiheit und Reichsunmittelbarkeit bestätigt. Aber 
Ludwig XIV. kümmerte sich wenig um diese Zusagen. Im Jahre 
1672 nahm er die zehn Reichsstädte in Besitz, 1681 bermächtigte er 
sich mitten im Frieden der freien Reichsstadt Strassburg. Die förm- 
liche Abtretung dieser Stadt erfolgt erst 1697 durch den Frieden 
von Ryswick, in welchem eine stillschweigende Abtretung des gan- 
zen Elsass gefunden wurde. Dies nöthigte auch die mächtigeren 
Reichsstände im Elsass, sich der Krone Frankreich zu unterwerfen 
und mit derselben eigene Verträge abzuschliessen, welche jedoch 
Zeiten bis auf die Gegenwart. Berlin 1573. Ueber die früheren Territorialverhält- 
nisse des Reichslandes Elsass-Lothringen giebt die genauesten Nachweisungen 
das Statistische Handbuch für Elanss-Lothringen. Herausgegeben vom statisti- 
schen Bureau des kaiserlichen Blinisteriums für Elsass-Lothringen. Erster Jahrg. 
Strassburg 1585. 8. 4: Die alten Territorien von Elsass-I,othringen und die fran- 
edsischen Gebietserwerbungen von 1552 bis 1529 S.7 fi. Diese zuverlässigen 
Mittheilungen liegen unserer geschichtlichen Darstellung wesentlich zu Grunde. 
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