Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Reichsstaatsrecht (2)

356 UL. Von den Funktionen der Reiehrgewalt, 
nie von Kaiser und Reich genehmigt wurden. Auf diesen Verträgen 
und den nach sogenannter freiwilliger Unterwerfung erlassenen 
königlichen Patenten (lettres patentes) beruhte das Staatsrecht der 
elsässischen Reichsstände bis zur Revolution. Durch diese Patente 
wurden den im Elsass begüterten Reichsständen nur untergeordnete 
landesherrliche, aber sehr weitgehende gutsherrliche Rechte be- 
lassen.! 
Ein Haupttheil des jetzt deutsch gewordenen Antheils von 
Lothringen ist die Stadt Metz mit dem städtischen Gebiet, pays 
Messin, und das Bisthum Metz ‚temporel de !’ &väch£!, welche schon 
1552 von Frankreich weggenommen, aber erst durch den westfäli- 
schen Frieden an Frankreich förmlich abgetreten wurden; durch 
den pyrenäischen Frieden 1659 wurde Stadt und Probstei Dieden- 
hofen von Luxemburg, durch den Vertrag von Vincennes 1661 
verschiedene Gebiete von Lothringen, welche jetzt deutsch gewor- 
den sind, an Frankreich abgetreten, so Stadt und Probstei Sierck, 
Saarburg, Pfalzburg u.s. w. Der König von Frankreich nahm auf 
Grund des Wiener Vertrags vom 3. Oktober 1735 und der Verträge 
vom 13. Februar 1737 und 18. November 1738 nach dem Tode des 
Königs Stanislaus am 28. Februar 1766 Besitz vom Herzogthum 
Lothringen und Bar, wovon einzelne Gebietstheile 1871 ebenfulls 
deutsch geworden sind: von der Lorraine propre die Herrschaft 
Blamont, die IIerrschaft Lixheim u. s. w., vom Herzogthum Bar, 
Chäteau Salins, Nomeny, Pont a Mousson, von der Lorraine alle- 
mande Finstingen, Mörsberg, Mörchingen, Saargemündu.s.w. Aber 
auch nach dieser Zeit schreitet Frankreich in der Aneignung deut- 
scher Gebiete weiter. Der Nationalkonvent beschliesst am 14. Fe- 
bruar 1793 die Vereinigung einer ganzen Reihe von Gebieten mit 
Frankreich, so der Grafschaften Kriechingen, Saarırerden, Salım. 
Durch Dekret der Nationalversammlung vom 1. Oktober 1795 annek- 
tirte Frankreich die Herrschaften Hundlingen, Ruhlingen u. s. w. 
Die Stadt Mühlhausen, welche 1515 aus der Dekapole ausge- 
treten war und als zugewandter Ort sich der Schweiz angeschlossen 
hatte, unterwarf sich am 28. Januar 1798 mit ihrem Gebiete Frank- 
1 Ueber diese lettres patentes vergl, besonders den Aufsatz in Reu s3, Staat<- 
kanzlei B. XXIV 8. 242. Dadureh kamen die sieh unterwerfenden Reiehs- 
atände in eine ähnliehe Lage, wie später die deutschen Mediatisirten. Ja, diese 
lettres patentes sollen sogar als Vorbild für diejenigen Artikel der Rheinbunds- 
akte gedient haben, welehe dieAbgrenzung der Reehte der neuen Souveraine und 
der fı hemaligen Reieh def: liten, Meine Einleitung 8.267. 
WinnkoppB.LS. 8.
	        
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