Contents : deutsches Wörterbuch. Zweiter Band H-O. (2)

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welches  mit  Kanten  besetzt  oder  bedruckt  ist.  —  Kautholz,
  n.  mit  Kanten  versehenes,  behauenes  Bauholz.

Kautel,  m.  vierkantiges  Lineal;  Schulwort,  durch
Jahn  in  Aufnahme  gekommen.  —  kantelu,  auf  die
Kante  stellen,  wälzen  u.  ähnl.;  einen  wallfisch  kanteln,
ihn,  wenn  er  gefangen  ist  und  am  Schiffe  liegt,  umdrehen
  Adelung.  —  kanten,  mit  Kante  oder  Kanten
versehen:  einen  stein  kanten,  durch  Behanen  Campe;
holz  kanten;  scharf  gekantete  balken;  gekantete  vorhänge,
  tücher,  u.  ä.;  auf  die  Kante  stellen,  wälzen:
einen  stein  kanten,  umkanten,  ein  fasz  kanten  Adelung;
  dazu  Kanthaken,  m.  eiserner  Haken  um  Gegenstände,
  die  auf  die  Kante  gestellt  werden  sollen,  damit
anzupacken;  in  niedriger  Rede  einen  beim  kanthaken
packen,  im  Genick,  überhaupt  fest,  sicher;  als  habe  ein
alberner  schöps  einsmals  eine  katze  beim  kanthacken
ertappet  Prätorius  Katzenveit  D  5b.  —  kanticht,  kantig,
mit  Kanten  versehen:  kanticht,  anguloris,  angulatus
Steinbach,  kantig  geschliffen.  drei-,  vierkantig  Frisch;
kantiges  holz,  vgl.  auch  scharfkantig.

Kanzel,  s.  Predigt=  oder  Vortragsstuhl;  ahd.  chancella,
  mhd.  kanzel;  Lehnwort  aus  dem  lat.  cancelli,
Gitter,  Brüstung,  in  der  Kirche  zunächst  der  eingegitterte
Naum  für  die.  Geistlichkeit  um  den  Altar,  der  nach  dem
Laienschiff  zu  mit  Vortragsständen  versehen  war,  später
in  kirchlichem  Sinne  auf  letztere  Bed.  eingeschränkt:  die
prediger  auf  den  canzeln  Garg.  94;  die  kanzel  besteigen,
etwas  von  der  kanzel  herab  verkünden;  Girolamo  bat
nun  betreten  die  kanzel  Lenau  483;  scherzhaft  von
der  kanzel  werfen:  der  wein  ist  genug  auszgerufen,
man  wöll  jhn  dann  gar  uber  die  canzel  abwerfen  Garg.
194;  und  von  aufgebotenen  Brautpaaren:  weilen  sie
in  8  tagen  dreimahl  nacheinander  über  die  canzel  geworfen
  werden  konten  Simpl.  4,  73;  sinnbildlich  für
die  Geistlichkeit:  das  theater  hat  oft  einen  streit  mit
der  kanzel  gehabt  Goethe  W.  Meister  1,  16;  —  in
weltlichem  Sinne,  =  Lehrstuhl:  das  diese  wort  Nero
und  Colonia  nit  aigen  namen  seind,  als  etlich  uber
die  canzel  gehustet  haben  D.  Städtechr.  3,  39;  in  Osterreich
  lehrkanzel  an  einer  universität;  frei,  als  Name
von  kanzelähnlichen  Orten,  z.  B.  teufelskanzel,  Name

Kantholz  —  Kanzleibeamter.

eines  Bergvorsprunges  im  Werrathale  u.  anderswo;  ich
steige  anf  des  berges  rucken  zur  kanzol  von  granit

empor  Keller  Werke  9,  79;  bei  den  Jägern  kanzel  in
einem  Tiergarten  oder  Wildpark,  hohes  Standgerüste,

und  welschenhahnen

Kanzleibote  —  Kaper.  288
Kanzleibote,  m.  Bote  einer  Kanzlei.  —  Kauzleibuchstabe,  m.
Buchstabe  der  Kanzleischrift;  Bezeichnung  einer  gewissen
Art  größerer  Buchstaben.  —  Kanzleidentsch,  v.  das
Dentsch  wie  es  in  den  Kanzleien  geschrieben  und  gepflegt
wurde:  das  ..  unser  canzleiteutsch  ictz  also  aufgienet
und  halbirt  geschriben  wirt  SFranck  Sprichw.  2,  12°.
—  Kanzleidiener,  m.  Diener  in  einer  Kanzlei  —  kanzleimäßig,
  einer  Kanzlei  angemessen.  —  Kanzleischrift,  k.
Schriftart,  wie  sie  in  Kanzleien  üblich  ist.  —  Kanzleisprache,
  f.  Sprache,  Sprechart  einer  Kanzlei;  besonders
ehemals  in  Bezug  auf  die  kaiserliche  und  sächsische
Kanzlei,  vgl.  unter  kanzlei  und  kanzleideutsch:  dasz
man  uns  hat  bereden  wollen,  die  kanzleisprache  wäre
die  beste  Gellert  4,  41.  —  Kanzleistil,  m.  Schreibweise
  der  Kanzleien.

Kanzler,  m.  Vorsteher  einer  Kanzlei,  ahd.  kanziläri,
cancelläri,  chenziläri,  uhd.  kanzeleere,  kenzeller,  aus
lat.  cancellarius;  kanzler  einer  botschaft,  gesandtschaft;
als  vornehme  Staatswürde,  eigentlich  Vorsteher  einer
fürstlichen  Kanzlei,  staatskanzler,  kanzler  des  dentschen
reichs;  während  er  als  kanzler  ihm  (dem  König)  zu
diensten  war  CF  Meyer  d.  Heilige  13.  —  kanzlerisch,
dem  Kanzler  angehörig  oder  angemessen:  dasz  hlrer
einc  kanzlerische  äuszerung  vorliegt  Bismarck  Reden
11,  120.

Kapäun,  m.  verschnittener  Hahn;  Lehnwort  in  zwei
Formen  überliefert;  altengl.  capün,  mhd.  kapün,  auch
chapoun  (Pfeiffers  Ubungsbuch  40),  uhd.  kapaun,
älter  auch  kappaun  (Garg.  92),  coppann  (Weckherlin
804),  auf  ital.  cappone  zurückgehend  und  auf  Verbesserung
  der  Hühnermast  von  Italien  her  dentend,  und
in  älterer  Form  und  stärkerer  Andeutschung  ahd.  chappo,
chappho,  mhd.  und  älter  nhd.  kappe,  auf  das  lat.  capus
verschnittener  Hahn  sich  stützend,  und  von  klösterlicher
Seite  her  eingedrungen;  die  Form  kappe  hält  sich  über
das  16.  Ih.  hinaus:  die  so  die  kappen  gähling  feiszt
machen  wollen  Herold  Ee  173°;  gib  einen  kappen
Garg.  182;  kapp,  cams,  kapaun  Schottel;  und  wird
später  durch  die  hentige  Form  verdrängt,  die  aber  auch
in  der  Umdentung  kapphahn  auftritt:  die  fetten  kapphähne
  Weiße  kom.  Op.  3,  140;  in  eigentl.  Bed.:  zwolf
cappaunen  Garg.  182;  vom  feiszten  und  magern  caponen
  BWaldis  Esop  2,  41;  von  welchem.  capaunen
ich  mein  bäuchelchen  gemästet
Goethe  47,  77;  übertragen  anf  den  Kastraten  Adeum

  von  da  Wild  zu  schießen.  —  Zusammensetzungen:  lung  mit  dem  Plur.  kapaune.  —  kapannen,  zum  Kapaun

Kanzelberedsamkeit,  f.  Beredsamkeit  für  die  Kanzel,  geistliche.
  —  Kanzelrede,  k.  Rede  von  der  Kanzel,  Predigt.  —
Kanzelredner,  m.  geistlicher  Redner.

Kanzeln,  von  der  Kanzel  herab  sprechen,  predigen:

über  einen  selbstgewählten  satz  kanzeln,  noch  nicht
gekanzelt  haben  Campez;  frei,  einem  eine  Strafpredigt
halten,  schelten,  vgl.  abkanzeln;  einen  berunter  kanzeln
(Schiller  Wallenst.  Lager  60).  —  Kanzlei,  k.  behördliche
  Schreibstube;  in  älterer  Form  canzellei,  mittellat.
cancellaria,  cigentlich  mit  Gittern  (cancelli,  vgl.  unter
kanzel)  umschränkter  Raum  für  Schreiber,  übertragen
auch  auf  Behörde  und  Ort  derselben:  kanzlei  eines
gerichts,  amtes;  als  Behördenname  justiz-,  kammer-,
staatskanzlei;  reichskanzlei;  in  der  kciserischen  canzellei
Aventin  1,  213;  die  in  den  kanzlcien  geuebt  und
erfarn  sein  301;  morgens  zur  kanzlei  mit  akten  Platen
verh.  Gabel  1;  die  oberen  deutschen  kanzleien  ehedem
Lehrerinnen  und  Vorbild  einer  allgemeinen  Spr.:  ich
rede  nach  der  sächsischen  canzelei  Luther  Tischr.,
vgl.  kanzleideutsch;  in  cancelleyen,  welche  die  rechten
lehrerinn  der  reinen  sprache  sind  Opitz  Poeterei  179;
—  Schriftwesen  im  Allgemeinen:  erzväter,  die  im  got
in  sunderhait  ausz  andern  völkern  erwelt,  und
in  sein  canzlei,  alle  schrift,  gesätz,  propheten,  lobgesung
  befalch  Aventin  1,  124.  —  Zusammensetzungen:
  Kanzleibeamter,  m.  Beamter  einer  Kanzlei.  —

machen,  verschneiden.

Kapelle,  t.  1)  kleines  gottesdienstliches  Gebäude,  ahd.
chapella,  chappella,  mhd.  kapelle,  kappelle.  mit  deutscher
  Betonung  auch  käppelle,  käppel.  Lehnwort  aus
mittellat.  capella  kurzer  Mantel,  zufrühest  übertragen.
auf  das  häusliche  Heiligtum  der  fränkischen  Könige,  in
welchem  der  Mantel  des  heiligen  Martinus  mit  anderen
Reliquien  aufbewahrt  wurde,  dann  bezogen  auf  jedes
kleine  Bethaus  ohne  eigens  angestellte  Geistliche:  da
stet  ein  capelle  bi,  diu  ist  schone  und  aber  cleine
Iwein  566;  die  cappel,  ein  kleine  oder  enge  kirch
Maaler:  droben  stehet  die  kapelle  Uhland  13:
sprichwörtlich:  wo  gott  eine  kirche  baut,  stellt  der  teufel
eine  capelle  daneben  Simrock  300;  als  Seitenraum
eines  Tempels  oder  einer  Kirche,  in  der  Bibelspr.  Jer.
35,  2.  4;  —  kapelle  in  musikalischem  Sinne,  ursprünglich
  —  geistlicher  Sängerchor,  später  von  der  kirchlichen
Bed.  losgelöst,  Gesamtheit  von  Musikern,  die  zu  Aufführungen
  verbunden  sind:  königliche,  fürstliche  kapelle;
die  kapelle  des  theaters  zu  X,  des  82.  regiments;
badekapelle,  die  an  Knrorten  spielt;  dazu  kapellmeeister,
  der  solche  leitet.  2)  anderes  kapelle.  Schmelztiegel,
  Schmelzschalc,  für  kupelle  stehend,  entlehnt  aus
franz.  coupclle,  ital.  coppella,  Probiertiegel.

Kaper,  m.  Führer  eines  Raubschiffes,  und  solches
selbst;  aus  niederl.  kaper  (eigentlich  Späher  vom  Verbum