Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

100 Ordnung der Reifeprüfung. 
Anlage A. 
(Reichsformat.) 
(Bezeichnung der Anstalt nebst Angabe des Ortes.) 
Beugnis der PReife. 
N. N. Cde Vornamen find sämtlich anzugeben, der Rufname ist zu unterstreichen) 
geboren den tr... 18. Zzu .... . ... (bei einem kleineren Orte in 
auch der Kreis anzugeben).. (Ungabe der Konfession bezw. Religinonh)n)n 6 
Sohn des ..... (Stand. Name, Wohnort des Baters; bet etnem klelneren Orte ist 
auch der Kreis anzugeben) .., war .. .. Jahre auf de.. Gezeichnung der 
Anstal und zwar .. .. Jahre in Prima. 
(Falls der Schüler vorher schon die Prima einer anderen Anstalt besucht hat. 
ist die Dauer 5 Aufenthaltes dieser anzugeben. — Liegt der in § 4,8 vor- 
gesehene Fall vor, so ist hier der nach § 13,1 belforderliche Vermerk einzu gen.) 
I. Betragen und Fleiß. 
(Ist der Schüler auf Grund des 8 10,2 von der mündlichen Prüfung befreit 
worden, so ist der nach 8 18, 1 erforderliche Vermerk dem Urteile über zen 
und Fleis anzufügen.) 
II. Kenntnisse und Fertigkeiten: Religionslehre, Deutsch, Latei- 
nisch #), Griechisch ), Französisch, Englisch, Hebräisch ), Geschichte, Erd- 
kunde, Mathematik, Physik, Chemies), Naturgeschichte!) — Turnen, 
Zeichnen, Singen. 
1) Fällt fort bei den Oberrealschulen. 2) Fällt fort bei den Neglavmnasien und 
aberl Peinenfor 8) Fällt fort bei den Gymnasien. 4) Vgl. 5 18 
(Falls die Leistungen in der schriftlichen und mündlichen grüsung sich von den 
Klassenletstungen unterschieden haben, ist diese Verschiedenheit zu deutlichem Aus- 
drucke zu bringen. Den Schluß des ürteils hat in jedem Lehrgegenstande das nach 
5u11, 2 festgestellte Prädikat zu bilden, das durch die Schrift hervorzuheben ist. 
Die unterzeichnete Prüfungskommission hat ihm demnach, da er 
jetzt die Anstalt verläßt, um ..... Gezelchnung des gewählten Berufes) 
das Zeugnis 
der Reife 
zuerkannt und entläßt ihn . Cinzuflgung von Wünschen und Hoffnungen) ... 
....den (cag der mündlichen Prüfuno)) trn.. 19. 
Königliche Prüfungskommission. 
N. N. Königlicher Kommissar. 
EStegel des Königl. Kommissars.) 
N. N. Vertreter des Maglstrates (Kuratoriums). 
(Siegel der Schule.) N. N. Direktor. 
N. N. Professor usw.
	        
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