Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen. 139 
Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen. 
Berlin, den 30. Januar 1913. 
Durch den Erlaß vom 2. Mai 1910 — VII104491III — 
(Zentrbl. S. 522) ist die Möglichkeit gegeben, die dem Linearzeichnen 
zugewiesenen Lehraufgaben auf den mathematischen und den verbind- 
lichen Zeichenunterricht unter Fortfall der beiden für das Linearzeichnen 
vorgesehenen wahlfreien Stunden zu verteilen. Darnach liegt kein 
Grund mehr vor, für die Teilnahme an besonderen wahlfreien Linear- 
zeichenstunden Erleichterungen zu gewähren. Die Bestimmung zu 
Ziffer 5 des Erlasses vom 20. Juli 1904 (Zentrbl. S. 493ff.), wo- 
nach die Schüler der oberen Klassen der Oberrealschulen für die Dauer 
ihrer Teilnahme am lateinischen und am wahlfreien Linearzeichenunterricht 
vom Unterricht im Freihandzeichnen befreit werden können, wird daher 
hiermit aufgehoben. 
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten 
von Trott zu Solz. 
An 
die Königl. Provinzialschulkollegien. 
U6816!. 
 
	        
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