Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Katholische  Religionslehre.  15

UI.  2  Stunden  wöchentlich.

Abschluß  der  Glaubenslehre:  Von  der  Heiligung  und  von  der
Vollendung,  nach  einem  Lehrbuche,  mit  der  in  der  Lehraufgabe  für
O  I  bezeichneten  Maßgabe.

Kirchengeschichtliche  Mitteilungen  aus  der  mittleren  und
neueren  Zeit  in  der  bei  der  Lehraufgabe  für  O0  II  angegebenen  Weise.

OI.  2  Stunden  wöchentlich.

Die  allgemeine  und  die  besondere  Sittenlehre,  nach  einem
Lehrbuche,  auch  diese  vorzugsweise  mit  Widerlegung  der  das  sittliche
Leben  und  die  gesellschaftliche  Ordnung  gefährdenden  Grundsätze  und
Bestrebungen  der  Gegenwart.  Zusammenfassende  Wiederholungen  aus
den  Lehraufgaben  der  oberen  Klassen.

NB.  Wo  durch  eigenartige  Verhältnisse,  insbesondere  durch
die  Vereinigung  einzelner  oder  mehrerer  Klassen  im  Unterrichte,  eine
Abänderung  der  vorstehenden  Lehraufgaben  notwendig  ist,  wird  der
Lehrer  die  aus  solchen  Verhältnissen  unvermeidlich  entstehenden  Nachteile
  durch  um  so  regeren  Eifer  und  durch  unterrichtliche  Geschicklichkeit
nach  Kräften  auszugleichen  suchen  und  sich  dahin  bemühen,  daß  gleichwohl
  mit  Ablauf  des  gesamten  Lehrkurses  das  ganze  Gebiet  des
Unterrichts  behandelt  ist.

Wenn  der  Organismus  der  Anstalt  es  erfordert,  kann  die
Kirchengeschichte  in  Obersekunda  allein  durchgenommen  und  für  die
beiden  Primen  die  Glaubens=  und  Sittenlehre  vorbehalten  werden.

Methodische  VLemerkungen  für  die  Katholische  Religionslehre.

Die  religiöse  Ausbildung  beruht  auf  allen  Klassenstufen  zunächst
auf  der  Darlegung,  Erklärung  und  Begründung  des  positiven  kirchlichen
  Lehrbegriffes.  Apologetische  Gesichtspunkte  sollen  daneben  im
allgemeinen  erst  von  Untersekunda  ab  in  den  Bereich  des  Unterrichts
gezogen  werden,  und  auch  dann  nur  insofern,  als  es  sich  um  die  Abwehr
  von  solchen  Irrtümern  handelt,  welche  entweder  schon  jetzt  im
unmittelbaren  Gesichtskreise  der  Schüler  liegen  oder  sich  ihnen  doch
voraussichtlich  so  bald  aufdrängen,  daß  deren  Besprechung  und  Zurückweisung
  unerläßlich  ist.  Dabei  muß  wiederholt  auf  die  Bedeutung
der  Besprechung  gegnerischer  Einwürfe  hingewiesen  und  nachdrücklich
daran  erinnert  werden,  daß  die  —  hier  als  erwiesen  vorausgesetzte
—  unfehlbare  Lehrautorität  der  vom  Geiste  Gottes  geleiteten  Kirche
Jesu  Christi  die  volle,  sichere  Bürgschaft  des  christlichen  Glaubens  ist.
Bezüglich  des  Gedächtnisstoffes  versieht  die  Aufstellung  der  Lehraufgaben
  für  die  untere  und  die  mittlere  Stufe  durchweg  mit  der  erforderlichen
  Anweisung;  nur  in  Untersekunda  sowie  auf  der  Ober-