38 Französisch.
Nach Vorstehendem genügt es, an dieser Stelle nur die gram-
matischen Aufgaben zu bezeichnen.
VI. 6 Stunden wöchentlich.
Die Konjugation der Hilfszeitwörter avoir und ötre sowie der
regelmäßigen Zeitwörter. Die Anfangsgründe der Formenlehre:
Geschlechtswort, Hauptwort, Eigenschaftswort, Fürwörter und Zahl-
wörter.
V. 6 Stunden wochentlich.
Die regelmäßige Formenlehre wie in VI, nur ausführlicher und
gründlicher.
IV. 6 Stunden wöchentlich.
Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre, insbesondere
fortgesetzte Einübung der Fürwörter in Verbindung mit fragenden und
verneinenden Formen des Zeitwortes. Die unregelmäßigen Zeitwörter
in einer ihrer Formenbildung entsprechenden Gruppierung.
UIII. 6 Stunden wöchentlich.
Gebrauch von avoir und etre zur Bildung der umschriebenen
Zeiten. Wortstellung, Rektion der Zeitwörter, Gebrauch der Beiten
und Modi, besonders des Konjunktivs.
O III 6 Stunden wöchentlich.
Hauptgesetze der Syntax: Infinitiv, Partizipien, Gerundium,
Geschlechtswort und Hauptwort.
UII. 5 Stunden wöchentlich.
Hauptgesetze der Syntax: Eigenschaftswort, Umstandswort, Für-
wort; Vergleichungssätze und Negationen. Wiederholung der gesamten
Formenlehre und der syntaktischen Hauptgesetze.
0 II—OI. Je 4 Stunden woöchentlich.
Wiederholung und Ergänzung der Syntax; tiefere Begründung
der grammatischen Erscheinungen unter grundsätzlicher Hervorhebung
der Forderungen logischer Klarheit.
D. Realschule.
a) Allgemeines TLehrziel.
Verständnis leichterer französischer Schriftwerke neuerer Zeit,
grammatische Schulung und einige Geübtheit im mündlichen und schrift-
lichen Gebrauche der Sprache.
b) TLehraufgaben.
Wie in VI bis Ull der Oberrealschule.