Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Erster Band. (1)

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achtet.  In  der  Regel  wurde  bei  den  betreffenden  Kindern,  wenn  die  Krankheit  hochgradig
  war,  von  der  Impfung  Abstand  genommen.

Etwaiger  Widerstand  gegen  das  Impfgesetz.  In  Preußzen  ist  das  öffentliche
Impfgeschäft,  soweit  sich  aus  den  vorliegenden  Impfberichten  ersehen  läßt,  im  Ganzen
in  ordnungsmäßiger  Weise  verlaufen.  Von  einem  vorsätzlichen  Widerstand  erheblicher
Art  gegen  die  Bestimmungen  des  Impfgesetzes  enthalten  die  Berichte  nichts,  und  die
vorgekommenen  Entziehungen  von  der  Impfpflicht  waren  weniger  auf  Widersetzlichkeit,
als  auf  Nachlässigkeit,  hurückzuführen.  Nur  aus  dem  Reg.-Bez.  Schleswig  wird  über
mehr  Impfverweigerungen  als  im  Vorjahre,  hauptsächlich  in  Altona,  Wandsbeck,
Rendsburg  und  Natzeburg  geklagt.  In  den  Reg.-Bezirken  Münster  und  Arnsberg  widersetzten
  sich  viele  Mütter  der  Impfung  auf  beiden  Armen,  dieselbe  soll  dort  sehr  unbeliebt
  sein  und  viele  Privatimpfungen  veranlassen.  Als  Grund  der  Abneigung
wird  das  Herumtragen  der  Kinder  auf  dem  Arm  während  der  Arbeit  angegeben,  wodurch
  viele  Pusteln  des  einen  Armes  aufgerieben  werden.

Aus  Bayern  wird  berichtet,  daß  Impfversäumnisse  zwar  in  jedem  Impfbezirke
vorkommen,  daß  dieselben  aber  theils  durch  Erkrankungen  der  Impflinge,  theils  durch
Vergeßlichkeit  und  Nachlässigkeit  der  Angehörigen  begründet  waren.  Absichtliche  Versäumniß
  und  wirkliche  Renitenz  lag  nur  in  seltenen  Fällen  dem  Wegbleiben  vom
Impftermine  zu  Grunde.

Aus  Sachsen  und  aus  Baden,  wird  nichts  von  einem  Widerstande  gegen
das  Impfgesetz  erwähnt,  in  Württemberg  hat  der  Impfwiderstand,  wie  er  sich
aus  den  Zahlen  für  die  vorschriftswidrigen  Entziehungen  ergiebt,  bei  den
Wiederimpflingen  eine  kleine  Zunahme  von  0,2  auf  0,4%  erfahren,  von  den  Erstimpflingen
  wurden,  wie  im  Vorjahre,  1,9%  der  Impfung  vorschriftswidrig  entzogen,  im
Allgemeinen  hat  sich  sonach,  wie  auch  die  Verichte  der  Impfärzte  übereinstimmend
melden,  der  Impfwiderstand  auf  dem  gleich  niedrigen  Niveau  wie  in  den  letztvergangenen
  Jahren  gehalten.

Ein  grundsätzlicher  Widerstand  kam  nur  noch  ganz  vereinzelt  vor  (z.  B.  in  Stuttgart
  in  4—5,  in  Heilbronn  in  2  Familien  2c.);  hierbei  läßt  sich  der  in  extrem  religiösen
oder  politischen  Grundsätzen  befangene  Hausvorstand  Jahr  für  Jahr  in  Ruhe  strafen,
bezw.  bittet  er,  wie  in  einem  Falle  in  Ravensburg,  jährlich  um  seine  Bestrafung.
Eine  verbreitetere  Renitenz  existirte  nicht  mehr;  wenn  die  Ladung  unbeachtet  gelassen
wurde,  so  war  es  nur  Lässigkeit  und  Vergeßlichkeit  der  Eltern  oder  Unkenntniß  der
gesetzlichen  Vorschriften.  Bei  der  überwiegenden  Mehrzahl  der  Säumigen  genügte  eine
wiederholte  Mahnung,  um  sie  zur  Abgabe  eines  Jmpfscheins  oder  Zurückstellungsattestes
  innerhalb  des  gestellten  Termins  zu  veranlassen.  In  dieser  Begiehung  hatte
eine  neue  Bestimmung,  daß  die  Eltern  impfpflichtiger  Kinder,  welche  bisher  ihren  Verpflichtungen
  nicht  nachgekommen  sind,  am  1.  Degember  durch  die  Ortspolizeibehörde
auf  Grund  eines  vom  Impfarzt  anzufertigenden  Verzeichnisses  nochmals  an  ihre  Impfpflicht
  erinnert  werden  sollen,  wie  schon  im  Vorjahre,  auch  im  Berichtsjahre  sehr
günstig  gewirkt.

Aus  Hessen  wird  hinsichtlich  der  „vorschriftswidrigen  Entziehungen“  berichtet,
daß  viele  rückständige  Impflinge  und  Wiederimpflinge,  deren  Impfungen  sonst  im
Januar  und  Februar  nachgeholt  zu  werden  pflegen,  für  dieses  Mal  wegen  des
Herrschens  der  Influenza  ungeimpft  blieben  und  theils  als  krank,  theils  als
„vorschriftswidrig  der  Impfung  entzogen"  in  die  Listen  übertragen  werden  mußten.

In  den  aus  den  übrigen  Bundesstaaten  und  aus  Elsaß-Lothringen  vorliegenden
Berichten  über  die  Ergebnisse  des  Impfgeschäfts  findet  sich,  soweit  Angaben  in  dieser
Hinsicht  gemacht  sind,  der  Vermerk,  daß  ein  Widerstand  gegen  das  Impfgesetz  nicht  —