Französisch und Englisch. 43
4. Lektüre. Die Lektüre soll das vornehmste Gebiet des Unterrichts
bilden und wenigstens in der zweiten Hälfte der gesamten Unterrichtszeit
wertvollen Inhalt in edler Form darbieten. Bei der Auswahl
ist vornehmlich dasjenige Gebiet zu berücksichtigen, welches in die
Kultur= und Volkskunde einführt; bei Realanstalten darf auch die technisch--wissenschaftliche
Lektüre nicht fehlen. Die in manchen Schulausgaben
gebotenen Lesestoffe bedürfen sorgfältiger Sichtung, auch ist
darauf zu achten, daß der einzelne Schülerjahrgang vor schädlicher
Einseitigkeit des Lesestoffes bewahrt bleibt. Wenn auch mancherlei
sprachliche übungen sowie grammatische und sonstige Belehrungen an
die Lektüre anzuschließen sind, so muß diese doch — namentlich in den
höheren Klassen — vor einer dienenden Rolle bewahrt werden. Auf
allen Stufen und mit steigenden Ansprüchen ist fließendes, lebendiges,
wohlbetontes Lesen französischer und englischer Texte ernstlich zu betreiben.
Einprägung und sorgfältiges Vortragen zweckmäßig gewählter
Gedichte und Prosastücke wird sich hierbei als wertvoll erweisen.
Die Versuche, an die Stelle der Übertragung in gutes
Deutsch zeitweise eine Besprechung des Textes in der fremden
Sprache selbst treten zu lassen, können nur soweit zugelassen werden,
als die Sicherheit des Lehrers und die Entwickelung der Schüler
auch bei diesem Verfahren die völlige Erschließung des Gedankeninhaltes
gewährleisten.
5. Grammatik und sonstige Theorie. Die Grammatik soll
zwar der Lektüre untergeordnet werden, darf aber nicht derart in den
Hintergrund treten, daß auf eine systematische Ordnung und eine Verteilung
bestimmter Pensen auf die einzelnen Klassenstufen verzichtet
würde. Ein wenn auch möglichst vereinfachtes System muß schließlich
vor den Augen der Schüler stehen. Dies gilt am bestimmtesten für
Oberrealschulen und Realschulen, aber auch mit angemessenem Unterschied
für die anderen Lehranstalten. Anknüpfung an die anderen von
den Schülern erlernten Sprachen ist nirgends zu versäumen. Die übliche
Folge von Formenlehre und Syntax wird naturgemäß beibehalten,
doch nicht so, daß es ausgeschlossen wäre, wichtige syntaktische Regeln
schon früh zu behandeln und minder gewöhnliche Erscheinungen aus
der Formenlehre zurückzustellen. Hauptziel muß sein: völlige Beherrschung
alles Gewöhnlichen, während es bei nicht wenigen gesetzlichen
Erscheinungen genügt, daß sie bei der Lektüre zum Verständnis
gebracht werden. Ob und inwieweit auf der Oberstufe eine Vertiefung
des grammatischen Unterrichts durch Ergründen der Erscheinungen
nach logisch-psychologischer oder historischer Seite erfolgen kann,
müssen die bestimmten Verhältnisse der Schulen ergeben. Keinesfalls
kann eine derartige „Vertiefung“ die wirkliche Beherrschung ersetzen;
Wiederholung und Befestigung bleiben unter allen Umständen das