Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

66 Naturwissenschaften. 
auch Veranlassung bieten zu weiteren sehr empfehlenswerten Übungen 
im Bestimmen einheimischer Pflanzen. 
3. Im allgemeinen werden die Sommermonate des Schuljahres 
für die Bewältigung der botanischen, der Winter für die der zoolo- 
gischen Lehraufgabe verwendet werden. Doch können einzelne Teile 
der Zoologie, z. B. die Lehre von den Insekten, auch im Sommer 
behandelt werden. Ebenso bleibt es dem Lehrer unbenommen, bei 
sehr zeitigem Beginn des Sommerhalbjahres, wenn die Beschaffung 
geeigneter Pflanzen für den botanischen Unterricht sich nicht ermög- 
lichen läßt, die ersten Wochen auf Ergänzung und Wiederholung der 
zoologischen Lehraufgabe des Winterhalbjahres, dagegen die erste Zeit 
des Winterhalbjahres auf die Ergänzung des botanischen Lehrstoffes 
G. B. Früchte) zu verwenden. 
4. Der Unterricht in der Anthropologie am Gymnasium wird 
im Verlaufe eines Vierteljahres erledigt werden können, wenn er sich 
wesentlich auf die anatomische Seite beschränkt, das Physiologische aber 
dem physikalisch-chemischen Unterrichte überläßt. Zu diesem Behufe ist 
es erforderlich, in einer der Oberklassen lam zweckmäßigsten in 1) 
einen Teil der dem Physikunterricht zugewiesenen Stunden für einen 
physiologischen Kursus zu verwenden. 
5. Der Unterrichtsstoff in Physik und Chemie nebst Mineralogie 
ist auf zwei Kurse verteilt. 
a) In dem ersten dieser Kurse, welcher im allgemeinen die 
0 III und Ull umfaßt, sind nur die einfachsten, dem Ver- 
ständnis und dem Interesse der Schüler dieser Stufe am nächsten 
liegenden Lehren zu behandeln. In ihm hat durchweg das Experiment, 
aber in der möglichst einfachen Form, als Grundlage zu dienen; auch 
ist, wo irgend möglich, die eigene Erfahrung des Schülers als Aus- 
gangspunkt zu benutzen. Die Auswahl ist auf die in den Lehrauf- 
gaben bezeichneten Abschnitte zu beschränken. Auf den Realanstalten 
sind in diesem Kursus ähnlich wie am Gymnasium die Elemente der 
Chemie nur propädeutisch zu behandeln, da in dem zweiten, mit der 
O II beginnenden Kursus für den chemisch-mineralogischen Unterricht 
besondere Stunden festgesetzt sind. Die Verteilung der vier Stunden 
in der Ull des Realgymnasiums auf Naturbeschreibung und Natur- 
lehre ist den einzelnen Anstalten überlassen. Auch ist unter be- 
sonderen Umständen, namentlich an Nichtvollanstalten, eine andere 
Verteilung des naturwissenschaftlichen Lehrstoffes auf die beiden 
Klassen 0 III und Ull statthaft, vorausgesetzt, daß dadurch die Lehr- 
aufgaben der genannten Klassen im ganzen keine Kürzung erfahren. 
In der Oberrealschule findet von vornherein eine Trennung des physi- 
kalischen Unterrichts von dem chemisch-mineralogischen statt.
	        
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