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des gelingenden Strebens und ohne die wohlwollende Ermunterung
des ernstlichen, aber noch nicht ausreichend erfolgreichen Fleißes.
Die Lehrkollegien haben sich gegenwärtig zu erhalten, daß eine solche
bloß änßerliche Erfüllung des Berufes nicht bloß die sittliche Einwirkung
des Unterrichtes aufhebt, sondern auch dem Schüler die
Arbeit verleidet und erschwert, und daß dieselbe durch ein Hinausehen
der Schule über die ihr angemessenen Dimensionen zwar er—
lärt, aber weder nothwendig veranlaßt wird, wie hoch schätf ere
Beispiele des Gegentheiles beweisen, noch gerechtfertigt werden k#il#G
Auch in diesem Falle muß an die allgemein vorhandene Gefahr
innert werden, weil dieselbe unverkennbar zum Theil bereits :
Thatsache geworden ist.
Andererseits hat der Bedarf an Lehrkräften für die Erweiterung
der bestehenden und für die zahlreichen neu entstandenen Lehranstalten
dahin geführt, daß in der Regel die Lehramtskandidaten #
mittelbar nach dem Bestehen der wissenschaftlichen Prüfung mit der
Beschäftigung und Verantwortlichkeit einer vollen Lehrkraft betraut
worden sind. Wenn schon an sich das Probejahr nur unter strengster.
Einhaltung der darüber getroffenen Bestimmungen und durch die
einsichtige Hingebung des Direktors an die Beobachtung und Anleitung
des Kandidaten den Zweck der Einführung in die Kunst des
Unterrichtens annähernd zu erreichen vermag, so hat es durch seine
Umwandlung in eine kommissarische volle Beschäftigung seine Bedeutung
großentheils verloren. Durch den in den letzten Jahren
eingetretenen erheblichen Zuwachs an Lehramtskandidaten und durch
die gleichzeitig seltener werdende Errichtung neuer Lehranstalten tritt
das Probejahr gegenwärtig wieder in ordnungsmäßige Ausführung;
dieselbe wird des Erfolges nicht entbehren, wenn der Hingebung der
Direktoren an ihre Aufgabe die Ueberzeugung der Kandidaten entgegenkommt,
daß sie das Lehren erst zu lernen haben.
Die Revision der Lehrpläne hat wesentlich den Zweck verfolgt,
Hindernisse zu beseitigen, welche in der Lehreinrichtung der höheren
Schulen selbst den Erfolgen ihres Unterrichtes entgegeustehen; dagegen
vermag dieselbe nicht Schwierigkeiten zu lösen, welche aus anderen
thatsächlichen Verhältnissen hervorgehen. Die Direktoren und Lehrerkollegien
werden nicht verkennen, daß in den angeführten hauptsächlichen
Schwierigkeiten zugleich einige der vornehmsten Anlässe bezeichnet
sind, aus denen eine Ueberbürdung der Schüler in denjenigen Fällen
hervorgeht, in welchen dieselbe als thatsächlich vorhanden und durch
die Ansprüche der Schule selbst herbeigeführt anzuerkennen ist, und
daß nicht durch die bloße Beseitigung einzelner Mißgriffe, sondern
nur durch ein Gelingen der Thätigkeit der Schule in ihrem ganzen
Umfange die Ueberbürdungsklagen können zum Verstummen gebracht
werden. Zu der bewährten Berufstreue der Direktoren und der
Lehrerkollegien habe ich das Vertrauen, daß dieselben in der Aus-