Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(Nr.  8226.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  24.  Juli  1874.,  betreffend  die  Behandlung  der  Gesuche
um  Dispensation  von  dem  Ehehindernisse  des  Ehebruchs.

A##  Ihren  gemeinschaftlichen  Bericht  vom  7.  Juli  d.  J.  bestimme  Ich  hierdurch,
  daß  die  Dispensation  von  dem  Ehehinderniß  des  Ehebruchs  künftig  im
gesommneen  Umfange  der  Monarchie,  mit  Ausnahme  des  Geltungsbereichs  des
d  Rechtes,  von  dem  Justizminister  in  gleicher  Weise  nachzusuchen
  ist,  wie  solches  für  das  Gebiet  des  Allgemeinen  Landrechts  durch
Meine  Order  vom  16.  April  1873.  angeordnet  worden.
Gegenwärtiger  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zu  veröffentlichen.
Wildbad  Gastein,  den  24.  Juli  1874.
Wilhelm.

Zugleich  für  den  Justizminister:
Falk.

An  die  Minister  der  Justiz  und  der  geistlichen,  Unterrichtsund
  Medizinal-Angelegenheiten.

 

(Xr  8227.)  Tarif,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzung  der  Hafenanlagen  zu  Hadersleben,
  Regierungsbezirk  Schleswig,  zu  erheben  sind.  Vom  29.  Juni  1874.
A.  An  Hafengeld
wird  entrichtet  von  Schiffsfahrzeugen:
1)  von  12  Kubikmetern  Netto-Raumgehalt  und  darunter
a)  wenn  sie  beladen  sind:

beim  Einganngg  1  Sgr.  (10  Pf.  R.-W.),

beim  Ausganega  .....  .  ..  1  Sgr.  (10  Pf.  R.-W.),
b)  wenn  sie  geballastet  oder  leer  sind:

beim  Einganggg  6  Pf.  (5  Pf.  R.-W.),

beim  Aussaneaaaaa  .  ..  6  Pf.  (5  Pf.  R.-W.)

für  jedes  Fahrzeug;  .
2)  von  mehr  als  12  Kubikmetern  Netto-Raumgehalt:
a)  wenn  sie  beladen  sind:

beim  Eingane  1  Sgr.  (10  Pf.  R.-W.),

beim  Ausgane  1  Sgr.  (10  Pf.  R.-W.),
b)  wenn  sie  geballastet  oder  leer  sind:

beim  Einganggg  ..  .  .  ..  6  Pf.  (5  Pf.  R.-W.),

beim  Ausganenn  ..  6  Pf.  (5  Pf.  R.-W.)

für  jedes  Kubikmeter  Netto-Raumgehalt.
Aus-