— 272 —
(Nr. 8226.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Juli 1874., betreffend die Behandlung der Gesuche
um Dispensation von dem Ehehindernisse des Ehebruchs.
A## Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 7. Juli d. J. bestimme Ich hierdurch,
daß die Dispensation von dem Ehehinderniß des Ehebruchs künftig im
gesommneen Umfange der Monarchie, mit Ausnahme des Geltungsbereichs des
d Rechtes, von dem Justizminister in gleicher Weise nachzusuchen
ist, wie solches für das Gebiet des Allgemeinen Landrechts durch
Meine Order vom 16. April 1873. angeordnet worden.
Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Wildbad Gastein, den 24. Juli 1874.
Wilhelm.
Zugleich für den Justizminister:
Falk.
An die Minister der Justiz und der geistlichen, Unterrichtsund
Medizinal-Angelegenheiten.
(Xr 8227.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen zu Hadersleben,
Regierungsbezirk Schleswig, zu erheben sind. Vom 29. Juni 1874.
A. An Hafengeld
wird entrichtet von Schiffsfahrzeugen:
1) von 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt und darunter
a) wenn sie beladen sind:
beim Einganngg 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.),
beim Ausganega ..... . .. 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.),
b) wenn sie geballastet oder leer sind:
beim Einganggg 6 Pf. (5 Pf. R.-W.),
beim Aussaneaaaaa . .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.)
für jedes Fahrzeug; .
2) von mehr als 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt:
a) wenn sie beladen sind:
beim Eingane 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.),
beim Ausgane 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.),
b) wenn sie geballastet oder leer sind:
beim Einganggg .. . . .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.),
beim Ausganenn .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.)
für jedes Kubikmeter Netto-Raumgehalt.
Aus-