Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

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Einrichtung der preußischen Staatsforsten. 
290. 
Die Staatsforsten ressortiren von dem Ministerium für Land- 
wirthschaft, Domainen und Forsten und umfassen eine Gesammtfläche 
von 8124521 ha oder 234% der Gesammtfläche von Preußen. 
Unter der oberen Leitung des Ministers werden die Geschäfte betrieben: 
a. der Centraldirektion: von der Abtheilung (III) für Forsten 
im Ministerio durch den Oberlandforstmeister und die Land- 
forstmeister (4). 
b. der Lokaldirektion, Inspektion und Controle: von 
den Bezirksregierungen und zwar der Abtheilung für direkte 
Steuern, Domainen und Forsten durch die Oberforstmeister 
Und Forstmeister. 
c. der eigentlichen Administration: durch die Oberförster 
und hinsichtlich der Geld-Einnahme und -Ausgabe durch die 
Forstkassenrendanten. 
d. des Forstschutzes und der speciellen Aufsichtsführung über 
die Waldarbeiten: 
durch die Forstschutzbeamten (Revierförster, Hegemeister, 
Förster, Waldwärter, Forstaufseher und Hilfsjäger). 
Die Forstbeamten haben nach dem Uniformsreglement vom 29. De- 
cember 1868 im Dienste folgende Uniform zu tragen: 
im Walde die „Walduniform“ bei allen dienstlichen Verrich- 
tungen, welche aus einem Ueberrock von grau-grün melirtem 
Tuch mit 2 Brustklappen, 2 Reihen von je 6 broncirten 
Knöpfen, grünem Kragen mit hinten joppenartigem Schnitt 
besteht. Die Rangabstufungen sind bezeichnet wie folgt: 
A. Kragen von grünem Tuch, Brustklappen im Innern von 
gleichem Tuch wie der Rock, Hirschfänger mit Messer, Griff von 
Hirschhorn ohne Bügel mit gelbem Beschlag, schwarzer Scheide, 
durch den Rock gesteckt. Ohne Portepee (auch für ehemalige Feld- 
webel, Oberjäger 2c.). 
a. Achselabzeichen bestehen aus zwei Streifen gerade neben ein- 
ander von 6 mm breiter jagdgrüner Plattschnur: 
Waldwärter, Hilfsjäger und Forstaufseher.
	        
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