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Einrichtung der preußischen Staatsforsten.
290.
Die Staatsforsten ressortiren von dem Ministerium für Land-
wirthschaft, Domainen und Forsten und umfassen eine Gesammtfläche
von 8124521 ha oder 234% der Gesammtfläche von Preußen.
Unter der oberen Leitung des Ministers werden die Geschäfte betrieben:
a. der Centraldirektion: von der Abtheilung (III) für Forsten
im Ministerio durch den Oberlandforstmeister und die Land-
forstmeister (4).
b. der Lokaldirektion, Inspektion und Controle: von
den Bezirksregierungen und zwar der Abtheilung für direkte
Steuern, Domainen und Forsten durch die Oberforstmeister
Und Forstmeister.
c. der eigentlichen Administration: durch die Oberförster
und hinsichtlich der Geld-Einnahme und -Ausgabe durch die
Forstkassenrendanten.
d. des Forstschutzes und der speciellen Aufsichtsführung über
die Waldarbeiten:
durch die Forstschutzbeamten (Revierförster, Hegemeister,
Förster, Waldwärter, Forstaufseher und Hilfsjäger).
Die Forstbeamten haben nach dem Uniformsreglement vom 29. De-
cember 1868 im Dienste folgende Uniform zu tragen:
im Walde die „Walduniform“ bei allen dienstlichen Verrich-
tungen, welche aus einem Ueberrock von grau-grün melirtem
Tuch mit 2 Brustklappen, 2 Reihen von je 6 broncirten
Knöpfen, grünem Kragen mit hinten joppenartigem Schnitt
besteht. Die Rangabstufungen sind bezeichnet wie folgt:
A. Kragen von grünem Tuch, Brustklappen im Innern von
gleichem Tuch wie der Rock, Hirschfänger mit Messer, Griff von
Hirschhorn ohne Bügel mit gelbem Beschlag, schwarzer Scheide,
durch den Rock gesteckt. Ohne Portepee (auch für ehemalige Feld-
webel, Oberjäger 2c.).
a. Achselabzeichen bestehen aus zwei Streifen gerade neben ein-
ander von 6 mm breiter jagdgrüner Plattschnur:
Waldwärter, Hilfsjäger und Forstaufseher.