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2) Die Bewerber um die Stadtpfarrei Giengen, Dekanats Heidenheim, haben sich
binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consiftorium vorschriftmaäßig zu melden. Die
Stadtgemeinde, an welcher noch ein zweiter Geistlicher angestellt ist, zählt 2032 Kirchengenossen,
das Einkommen, dessen Verwandlung nach den von der Oberkirchenbehörde zu treffenden
Bestimmungen vorbehalten wird, ist nach Abzug einer Summe von 150 fl., über welche
besondere Verfügung vorbehalten ist, zu 1428 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet.
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Oberurbach, Dekanats Schorndorf,
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Diese Stelle umfaßt die Gemeinden Oberurbach, Unterurbach und Walkersbach mit ihren
Parzellen und einer Gesammtbevölkerung von 3605 Kirchengenossen. Der Pfarrer ist verbunden,
beständig einen Gehülfen zu halten und es wird von Seiten der Oberkirchenbehörde
dessen Geschäfts-Abtheilung mit dem Pfarrer, so wie die etwaige Anordnung weiterer kirchlicher
Verrichtungen zu Walkersbach, vorbehalten. Das verwandelte Einkommen der Pfarrei
Oberurbach ist einschließlich einer für die Haltung des Pfarrgehülfen ausgesetzten Zulage
auf 1182 fl. berechnet. )
4) Die Bewerber um die Pfarrei Lienzingen, Dekanats Knittlingen, welche nach
erfolgter Trennung des Filials Schmie 915 Kirchengenossen zählt und mit einem Einkommen
von 996 fl. in Preisen des Sportelgesetzes verbunden ist, dessen Verwandlung gegenüber
von dem künftigen Pfarrer vorbehalten wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die bei dem Minister ium des Innern erledigte Kanzlei-Assistentenstelle
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei dem Ministerium
des Innern zu melden.
6) Die Bewerber um die bei dem Cameralamte ulm zu besetzende Buchhaltersstelle
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameralverwalter vorschriftmäßig
zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Gaildorf
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem dortigen Cameralverwalter vorschriftmäßig zu
melden.
8) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Oberensingen, Forsts Kirchheim,
haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Denaukreises vorschriftmäßig
zu melden.