Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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2)  Die  Bewerber  um  die  Stadtpfarrei  Giengen,  Dekanats  Heidenheim,  haben  sich
binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consiftorium  vorschriftmaäßig  zu  melden.  Die
Stadtgemeinde,  an  welcher  noch  ein  zweiter  Geistlicher  angestellt  ist,  zählt  2032  Kirchengenossen,
  das  Einkommen,  dessen  Verwandlung  nach  den  von  der  Oberkirchenbehörde  zu  treffenden
  Bestimmungen  vorbehalten  wird,  ist  nach  Abzug  einer  Summe  von  150  fl.,  über  welche
besondere  Verfügung  vorbehalten  ist,  zu  1428  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  berechnet.

3)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Oberurbach,  Dekanats  Schorndorf,
haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.
Diese  Stelle  umfaßt  die  Gemeinden  Oberurbach,  Unterurbach  und  Walkersbach  mit  ihren
Parzellen  und  einer  Gesammtbevölkerung  von  3605  Kirchengenossen.  Der  Pfarrer  ist  verbunden,
  beständig  einen  Gehülfen  zu  halten  und  es  wird  von  Seiten  der  Oberkirchenbehörde
dessen  Geschäfts-Abtheilung  mit  dem  Pfarrer,  so  wie  die  etwaige  Anordnung  weiterer  kirchlicher
  Verrichtungen  zu  Walkersbach,  vorbehalten.  Das  verwandelte  Einkommen  der  Pfarrei
  Oberurbach  ist  einschließlich  einer  für  die  Haltung  des  Pfarrgehülfen  ausgesetzten  Zulage
auf  1182  fl.  berechnet.  )

4)  Die  Bewerber  um  die  Pfarrei  Lienzingen,  Dekanats  Knittlingen,  welche  nach
erfolgter  Trennung  des  Filials  Schmie  915  Kirchengenossen  zählt  und  mit  einem  Einkommen
  von  996  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  verbunden  ist,  dessen  Verwandlung  gegenüber
  von  dem  künftigen  Pfarrer  vorbehalten  wird,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem
evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  bei  dem  Minister  ium  des  Innern  erledigte  Kanzlei-Assistentenstelle
  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  Ministerium
  des  Innern  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  die  bei  dem  Cameralamte  ulm  zu  besetzende  Buchhaltersstelle
werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  dortigen  Cameralverwalter  vorschriftmäßig
  zu  melden.

7)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Buchhaltersstelle  bei  dem  Cameralamte  Gaildorf
haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  dortigen  Cameralverwalter  vorschriftmäßig  zu
melden.

8)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Forstwartsstelle  zu  Oberensingen,  Forsts  Kirchheim,
  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Denaukreises  vorschriftmäßig
  zu  melden.