Full text : Wehr-Katechismus.

Wehrpflicht.  17

116.  Was  geschieht  mit  dieser  Aushebungsliste?

Nachdem  sie  von  der  Ersatzcommission  unterschrieben,  wird
sie  von  der  Verwaltungsbehörde  in  allen  ihren  Rubriken  ausgefüllt
  und  binnen  längstens  8  Tagen  dem  Landwehr-Bezirks-Commando
  mitgetheilt,  womit  nun  die  Thätigkeit  der  Militäxbehörden
  bei  dem  Ersatzgeschäfte  beginnt.

§  6.  Vertheilung  der  Wehrpflichtigen.

a.  An  den  Formationsstand  und  die  Ersatzmannschaften.

117.  Müssen  alle,  die  auf  der  Aushebungsliste  (114)  stehen,
Soldaten  werden?  «

Ja,  soferne  Alle  den  Fahneneid  zu  leisten  haben,  mit

Ausnahme  derer,  die  nur  einstweilen  (105—  108)  als  tauglich

und  würdig  behandelt  werden  und  bei  denen  erst  ihre  Tauglichkeit

  und  Würdigkeit  festgestellt  werden  muß.

118.  Werden  auch  alle  gleich  zur  militärischen  Ausbildung
zu  den  einzelnen  Heeresabtheilungen  abgeschickt!
Nein,  nur  so  viel  als  zur  Ergänzung  des  Formationsstandes

  (22.  23)  nothwendig  sind.

118.  Was  geschieht  mit  dem  Reste'

Von  den  nicht  sogleich  Einzuübenden  wird  jeder  Heeresabtheilung,
  als  die  für  eine  Mobilisirung  (46)  nothwendige  Ersatzmannschaft,
  eine  gewisse  Anzahl  zugewiesen,  welche  Ersatzmannschaft
  I.  Klasse  heißt;  der  übrige  Theil  wird  nicht  an  die  einzelnen
  Heeresabtheilungen  vertheilt,  sondern  hat  eben  die  Verwendung
  für  den  Nothfall  zu  gewärtigen  und  heißt  Ersatzmannschaft
  II.  Klasse  (276—280).

b.  Vertheilung  an  die  einzelnen  Heeresabtheilungen.

120.  Wir  haben  bekanntlich  vielerlei  Heeresabtheilungen,
nämlich:  10  Jäger-Bataillone,  16  Infanterie-Regimenter,
10  Cavalerie-,  4  Artillerie-Regimenter,  1  Genie-Regiment,
4  Sanitäts-Compagnien,  6  Verpflegs-Abtheilungen,  und
diese  sind  in  verschiedenen  Städten  Bayerns  vertheilt;  von
wem  wird  nun  bestimmt,  wer  von  den  auf  der  Aushebungsliste
  Stehenden  zu  dieser  oder  jener  Abtheilung  und  ihrer
Ersatzmannschaft  I.  Klasse  (119)  gehören  soll!

Das  wird  vom  Landwehr-Bezirks-Commando  bestimmt,
welches  der  Ersatzcommission  vorsaß.
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