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Beilage V.
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Instruktion
zum Vollzuge des organischen Ediktes über die
Verwaltung des Stistungs-und Kommunal-=Vermäögens
vom ersten Oktober 1807, in
Beziehung auf die dußeren allgemeinen und
besonderen Stistungs-Administratoren.
I. Abschnitc.
Ergreifung des Stiftungs-Vermögens.
1. Kapitel.
Umfang des Stiftungs-Vermögens.
§. 1. Das Seiftungs-Vermögen hheilet
sich nach den drei Hauptzwecken der Begründung
und Verwendung in das Vermäögen
a) des Kultus,
b) der Erziehung und des Unterriches,
c) der Wohlthaͤtigkeit.
Der erste Theil umfasset das Vermoͤgen
1. der Pfarr: und Filial: Kirchen,
2. der Beneftzien,
3. der Kapellen,
4. der Bruderschaften,
§s. der Messen= Stiftungen, und dergl.
Der zweite Theil begreift das Vermögen
1. der Universicähen, .
2. der lateinischen und teutschen Stadtund
Landschulen,
3. der Studenten-Seminarien,
4. der Schullehrer-Seminarien,
§. der Priester-Seminarien, und dergl.
Der dritte Theil enthaͤlt das Vermögen
1. der Spitaͤler,
2. der Krankenhaͤuser,
3. der Versorgungshaͤuser,
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4. der Leprosenhaͤuser,
5. der Itrenhaͤuser,
6. der Lokal-Armenfonds,
7. der Findelhäuser,
8. der Waisenháuser,
9. der Kinderhäuser für Kinder armer
eltern,
10. der Gebaͤhrhaͤuser, in so ferne dieselben
ein eigenes Fundirungs-Vermoͤgen besizen,
und dergl.
Die Stiftungen, welche fuͤr verschiedene
Zwecke fundirt sind, und von welchen der
Hauptzweck nicht schon in den Stiftungs-Urkunden
ausgedruͤckt ist, werden demjenigen
Theile des Stiftungs--Vermoͤgens untergestellt,
fuͤr welchen der groͤßere Theil der Rente,
nach der Ansicht der Rechnungen, bisher verwendet
worden ist.
h. 2. Nach der Verschiedenheit der Glaubensgenossen,
zu deren Behuf die Sriftungen
bestehen, sind die Stiftungen des Kultus, und
jene des Unterrichtes
a) katholische, oder
b) evangelische;
und die Stiftungen der Wohlthaͤtigkeit
a) katholische,
b) evangelische,
c) paritaͤtische.
G. 3. Im Bezuge auf die Personen, welche
an dem Genusse der Rente des Seiftungs-Vermügens
nach dem Willen des Slrifters
Theil nehmen können, theilen sich die Stiftungen
.
s)inöffcntliche,
b)inPrivat-kund
c)inFasiiiliq11-Stifkuitgen.