Full text : Wehr-Katechismus.

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III.  Theil:

II.  Je  nach  dem  Ergebnisse  dieser  Prüfung  natürlich  ist

der  Bewerber  entweder  abzuweisen  oder  es  wird  weiter  geeignet
verfahren.

f  f.  Körperliche  Untersuchung.

375.  Und  was  ist  dieses  Weitere?
Wenn  gegen  die  vorgelegten  Zeugnisse  kein  Bedenken  oder

ein  Bedenken  nicht  mehr  vorliegt,  so  hat  das  betreffende  Abtheilungscommando
  sofort  die  körperliche  Untersuchung  des  Bewerbers
durch  eine  Militär-Sanitätscommission  zu  veranlassen.

376.  Sind  vielleicht  für  die  ärztliche  Visitation  der  einjährigen
  Freiwilligen  besondere  Bestimmungen  vorhanden?

J.

A.  Im  Allgemeinen:

Da  der  Dienst  derjenigen,  welche  den  Eintritt  in  den  einjährigen
  Freiwilligendienst  zur  Ableistung  ihrer  Dienstpflicht
in  der  activen  Armee  in  Anspruch  nehmen,  in  der  Regel
manche  Schonung  zuläßt,  so  wird  mit  Rücksicht  hierauf,
zur  Anerkennung  ihrer  Diensttauglichkeit,  nicht  ganz  der
kräftige  Körperbau,  wie  bei  den  Soldaten,  erfordert,  wenn
nur  die  Organisation  sonst  gesund  und  der  Bau  nicht  allzu
schwach  und  unentwickelt  ist;

ebenso  ist  bei  ihnen  auch  über  solche  körperliche  Fehler  hinwegzusehen,
  welche  sie  nicht  hindern,  ihrer  späteren  eventuellen
  Bestimmung  als  Offizier,  Arzt  oder  Veterinär  2c.
zu  genügen.

„.B.  Bezüglich  der  gewählten  Waffe:

Wenn  die  zum  einjährigen  Freiwilligendienste  berechtigten
jungen  Leute  sich  für  die  von  ihnen  gewählten  Waffen,
welche  eine  besondere  Größe  oder  Körperkraft  erfordern,
nicht  eignen,  aber  noch  zum  Dienst  bei  der  Infanterie  oder
leichten  Cavalerie  tauglich  erscheinen,  so  dürfen  sie  in  solchen
Fällen  nicht  allgemein  für  den  Militärdienst  untauglich  erklärt
  werden,  sondern  es  muß  ihre  Tauglichkeit  zum  Eintritt

  bei  den  gedachten  Waffen  in  dem  ärztlichen  Zeugnisse

constatirt  werden.

377.  Daß  man  zurückgewiesen  wird,  wenn  man  für  untauglich
  erklärt  worden,  versteht  sich  von  selbst;  es  ist  aber  auch
möglich,  daß  der  Bewerber  nur  für  zeitlich  untauglich  oder