Full text : Wehr-Katechismus.

Soldat.  79

432.  Wornachrichtet  sich  diese  Beurtheilung?

Es  ist  hiebei  einerseits  die  sittliche  und  dienstliche  Haltung
im  Allgemeinen,  andererseits  sind  die  nöthigen  militärischen  Kenntnisse
  in  Betracht  zu  ziehen.

433.  Wie  und  wo  hat  man  diese  Kenntnisse  zu  zeigen?!
In  einer  Prüfung  vor  einer  Commission.
434.  Wann  wird  die  Prüfung  abgehalten'½

Etwa  4  Wochen  vor  dem  Entlassungstermine.

435.  Wird  jeder  einjährige  Freiwillige  zu  dieser  Prüfung
zugelassen?

Nein,  nur  derjenige,  welcher  nach  sechsmonatlicher  Dienstzeit

  zum  Unteroffiziersdienste  bestimmt  worden  (siehe  indeß  454).
436.  Aus  wem  besteht  die  Commission?

Aus  1  Stabsoffizier  oder  Hauptmann  und  2  Hauptleuten
oder  Oberlieutenants.
437.  Wie  geschieht  die  Prüfung,  schriftlich  oder  mündlich!

Beides;  die  mündliche  muß  vor  der  ganzen  Commission“
geschehen  und  eine  solche  Ausdehnung  erhalten,  daß  sich  die  Commission
  ein  positives  Urtheil  über  die  Befähigung  und  Kenntnisse
des  Examinanden  verschaffen  kann  und  außerdem  findet  noch  eine
praktische  Prüfung  statt.

438.  Welches  sind  die  Gegenstände  dieser  mündlichen  und
schriftlichen  Prüfung?
I.  Es  sind:

a.  Allgemeine  Kenntnisse  der  militärischen  Verhältnisse  und
Dienstpflichten;
Kenntniß  des  Gewehres;
Garnisonsdienst;
Felddienst;
Exercirvorschriften.
II.  Aus  jedem  dieser  fünf  Gegenstände  ist  eine  Aufgabe.
schriftlich  zu  bearbeiten.
439.  Wie  wird  das  Resultat  gewonnen  und  bekundet?

Es  wird  durch  das  mit  Stimmenmehrheit,  auf  Grund
einer  genauen  gewissenhaften  Beurtheilung  sämmtlicher  Leistungen
gefaßte  Urtheil  ob  „befähigt“  oder  „nicht  befähigt“  ausgedrückt.

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