Soldat. 79
432. Wornachrichtet sich diese Beurtheilung?
Es ist hiebei einerseits die sittliche und dienstliche Haltung
im Allgemeinen, andererseits sind die nöthigen militärischen Kenntnisse
in Betracht zu ziehen.
433. Wie und wo hat man diese Kenntnisse zu zeigen?!
In einer Prüfung vor einer Commission.
434. Wann wird die Prüfung abgehalten'½
Etwa 4 Wochen vor dem Entlassungstermine.
435. Wird jeder einjährige Freiwillige zu dieser Prüfung
zugelassen?
Nein, nur derjenige, welcher nach sechsmonatlicher Dienstzeit
zum Unteroffiziersdienste bestimmt worden (siehe indeß 454).
436. Aus wem besteht die Commission?
Aus 1 Stabsoffizier oder Hauptmann und 2 Hauptleuten
oder Oberlieutenants.
437. Wie geschieht die Prüfung, schriftlich oder mündlich!
Beides; die mündliche muß vor der ganzen Commission“
geschehen und eine solche Ausdehnung erhalten, daß sich die Commission
ein positives Urtheil über die Befähigung und Kenntnisse
des Examinanden verschaffen kann und außerdem findet noch eine
praktische Prüfung statt.
438. Welches sind die Gegenstände dieser mündlichen und
schriftlichen Prüfung?
I. Es sind:
a. Allgemeine Kenntnisse der militärischen Verhältnisse und
Dienstpflichten;
Kenntniß des Gewehres;
Garnisonsdienst;
Felddienst;
Exercirvorschriften.
II. Aus jedem dieser fünf Gegenstände ist eine Aufgabe.
schriftlich zu bearbeiten.
439. Wie wird das Resultat gewonnen und bekundet?
Es wird durch das mit Stimmenmehrheit, auf Grund
einer genauen gewissenhaften Beurtheilung sämmtlicher Leistungen
gefaßte Urtheil ob „befähigt“ oder „nicht befähigt“ ausgedrückt.
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