344
Landvogtei der zehn im Elsaß gelegenen Reichsstädte, Hagenau,
Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Landau, Kaisersberg, Obereheim,
Roßheim, Münster im Georgorienthale, Thüringheim und aller Dörfer,
die zu denselben gehören, und übergeben sie dem allerchristlichsten
König und der Krone Frankreich, so daß die genannte Stadt Breisach
sammt den Därfern Hochstedt, Niederimsing, Harten und Acharren
und dem ganzen Gebiete, soweit es sich von alten Zeiten erstreckt
hat, nunmehr der Krone Frankreich gehören soll. Ferner sollen die
besagten beiden Elsaß und Sundgau wie auch die zehn Städte mit
allen dazu gehörigen Unterthanen, Städten, Dörfern, Schlössern,
Wäldern, Bergwerken, Gewässern, Weiden und sammt allen Rechten
ohne allen Vorbehalt, mit der Oberherrschaft nun bis zu ewigen
Tagen dem allerchristlichsten König und der Krone Frankreichs zu-
stehn, ohne daß der Kaiser, das Reich und das Haus Oesterreich,
oder ein Andrer widersprechen könne, daß auch keiner irgend ein
Recht oder eine Gewalt in den genannten, dies- und jenseits des
Rheins gelegenen Ländern je gebrauchen dürfe.“
Es wurden bei diesen Bestimmungen jedoch zwei Punkte wie
absichtlich dunkel gelassen: die Frage, welche Stellung Frankreich
als Oberherr dieser Reichsgebiete im Reiche felbst einnehmen solle,
und wie sich die Reichsstände wieder ihrerseits zum Reiche verhalten
werden. In Bezug auf den ersten HPunkt hatte Frankreich nicht un-
deutlich die Absicht gezeigt, als Reichsstand in den deutschen Fürsten-
bund selbst einzutreten, aber dieses äußerste suchten die kaiserlichen Ge-
sandten auf das entschiedenste zu verhindern. Dagegen wurden die
Reichsrechte der unmittelbaren Stände Deutschlands im Elsaß im
12. Artikel des westphälischen Friedens anerkannt, jedoch so, daß
ausdrücklich der früher zugestandenen Oberherrschaft Frankreichs
dadurch nichts vergeben sein sollte. Es war deutlich zu verstehen,
daß aus diesen Verhältnissen neue Ansprüche des unersättlichen Nach-
barn sich ergeben mußten.
Denn wenn in der Geschichte des Abfalls der Westmark vom
deutschen Reiche ein durchgreifendes Prinzip sicher gestellt werden