Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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rechte schuldig zu sein, die Franzosen hingegen betonten die Hoheits- 
rechte ihres Königs, womit für die französische Staatsauffassung 
alles bezeichnet war, was sie wünschten. So kam es zu den Unklar- 
heiten des Friedensinstruments. 
Aber auch die zahlreichen Franzosenfreunde im Elsaß lebten in 
einer gewaltigen Täuschung, indem sie meinten, das von ihnen im 
idealsten Lichte gesehene Schutzverhältniß des starken Königs an der 
Seine werde die Eigenart des Elsasses unberührt lassen. Man 
hoffte, daß die Provinz eine gewisse Selbständigkeit und Selbst- 
verwaltung behalten werde, aber gerade das Gegentheil geschah. 
Im September 1657 gründete Ludwig XIV. einen obersten Ge- 
richtshof, gleich den alten Parlamenten des Reichs, für die neuen 
Länder in Metz. Nach Lothringen war auf diese Art der Gerichts- 
und Instanzenzug im Elsaß verwiesen; und überhaupt hatte man 
hier bis dahin keinen Begriff von der umfassenden Thätigkeit einer 
Behörde, wie die von Metz war, welche zugleich in die religiösen 
Dinge einzugreifen die Pflicht hatte, für Erhaltung der königkichen 
Domänen, für die oberherrschaftlichen Schutzrechte sorgte und die 
Verwaltung in allen einzelnen Punkten contrellirte. Der Gerichtshof 
zu Metz vereinigte die Vollmachten des Reichskammergerichts mit 
ausgedehnten fiskalischen und politischen Rechten, es war eine Be- 
härde, welche in den Städten ein nicht geringes Erstaunen und eine 
instinctive Abneigung wachrief. Als man die sämmtlichen Reichs- 
stände des Elsasses zu der feierlichen Eröffnung einlud, hatten sich 
die guten Bürger der alten Reichsstädte die bedenkliche Lage ihrer 
uralten Gerichtsprivilegien nicht verhehlen können, und eilten nach 
Ensisheim, um gegen alle Beeinträchtigung ihrer Rechte zu protestiren. 
Wie wenig konnte das indessen helfen. Als Landvogt war der 
Graf von Harcourt bestellt worden, aber das war ein bloßer Beamter 
des Intendanten, der wieder kein anderer war, als der Minister des 
Reiches, der große Colbert, der wol durch seine Maßregeln, aber 
kaum mehr als dem Namen nach den Bürgern im Elsaß bekannt 
wurde. Wo man einst in den unmittelbarsten Beziehungen zu dem
	        
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