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rechte schuldig zu sein, die Franzosen hingegen betonten die Hoheits-
rechte ihres Königs, womit für die französische Staatsauffassung
alles bezeichnet war, was sie wünschten. So kam es zu den Unklar-
heiten des Friedensinstruments.
Aber auch die zahlreichen Franzosenfreunde im Elsaß lebten in
einer gewaltigen Täuschung, indem sie meinten, das von ihnen im
idealsten Lichte gesehene Schutzverhältniß des starken Königs an der
Seine werde die Eigenart des Elsasses unberührt lassen. Man
hoffte, daß die Provinz eine gewisse Selbständigkeit und Selbst-
verwaltung behalten werde, aber gerade das Gegentheil geschah.
Im September 1657 gründete Ludwig XIV. einen obersten Ge-
richtshof, gleich den alten Parlamenten des Reichs, für die neuen
Länder in Metz. Nach Lothringen war auf diese Art der Gerichts-
und Instanzenzug im Elsaß verwiesen; und überhaupt hatte man
hier bis dahin keinen Begriff von der umfassenden Thätigkeit einer
Behörde, wie die von Metz war, welche zugleich in die religiösen
Dinge einzugreifen die Pflicht hatte, für Erhaltung der königkichen
Domänen, für die oberherrschaftlichen Schutzrechte sorgte und die
Verwaltung in allen einzelnen Punkten contrellirte. Der Gerichtshof
zu Metz vereinigte die Vollmachten des Reichskammergerichts mit
ausgedehnten fiskalischen und politischen Rechten, es war eine Be-
härde, welche in den Städten ein nicht geringes Erstaunen und eine
instinctive Abneigung wachrief. Als man die sämmtlichen Reichs-
stände des Elsasses zu der feierlichen Eröffnung einlud, hatten sich
die guten Bürger der alten Reichsstädte die bedenkliche Lage ihrer
uralten Gerichtsprivilegien nicht verhehlen können, und eilten nach
Ensisheim, um gegen alle Beeinträchtigung ihrer Rechte zu protestiren.
Wie wenig konnte das indessen helfen. Als Landvogt war der
Graf von Harcourt bestellt worden, aber das war ein bloßer Beamter
des Intendanten, der wieder kein anderer war, als der Minister des
Reiches, der große Colbert, der wol durch seine Maßregeln, aber
kaum mehr als dem Namen nach den Bürgern im Elsaß bekannt
wurde. Wo man einst in den unmittelbarsten Beziehungen zu dem