Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. 
Jahrgang 1911. „W 20. 
  
30. 
Ministerialerlaß, 
betr. Ersuchungsschreiben, welche in den Schutzgebieten 
erledigt werden sollen. 
Vom 18. Oktober 1911. 
Da der Rechtshilfeverkehr zwischen deutschen Gerichten und 
denen der Schutzgebiete derart zugenommen hat, daß die zur Zeit 
vorgeschriebene Inanspruchnahme der Gouvernements zur Ueber- 
mittlung der Ersuchungsschreiben diese Behörden nicht unerheblich 
belastet, so wird hiermit in Abänderung der Allgemeinen Verfügung 
vom 29. Juni 1908 (Bd. 22 S. 259) verfügt, daß die Gerichte 
ihre Ersuchen unmittelbar den Gerichten, für die sie bestimmt sind, 
übersenden. Ein Abdruck des im Kolonialblatt vom 1. Mai d. Is. 
veröffentlichten Verzeichnisses der Schutzgebietsgerichte ist angefügt. 
*“ Im Gouvernement Kiautschou ist Tsingtau der Sitz sämtlicher 
in Frage kommenden Zivil= und Militärgerichte. 
Bückeburg, den 18. Oktober 1911. 
Fürstlich Schaumburg-Lippisches Ministerium. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Ausgegeben am 21. Oktober 1911. 21°
	        
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