Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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Mitteilende Behörde: Hochricht über Begnodigung k) spreenzeichen- 
für das Strafregister zu 
  
  
  
Familienname (bei Frauen Geburtsname): 
Vornamen (Rufname zu unterstreichen): 
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden 
Vor= und Familien-(Geburts-)name 
des (bzw. früheren) Ehegatten: 
Des Vaters Vor- und Familienname: 
Der Mutter Vor- und Geburtsname: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ge-= a: Ge- Geneinde: „ 
burts-. mann= burts. en Snabe Stadlteil: bandgeerichtsbesirre 
tag. Jahr: ort. Verwaltungsbezirk: Slaat: 
Wohnort: ev. letzter Aufenthaltsort: 
Stand (Beruf, Gewerbe): ev. Stand des Ehemanns: 
Verurteilt am durch 
wegen 
zu * 
* Durch Erlaß vom ist 
diese Strafe 
erlassen. 
ermäßigt auf eine strafe von . ,......... 
umgewandeltineine............. strafevon............. unter dem Vorbehalte, 
daß es bei Nichtzahlung der Geldstrafe bei der erkannten Freiheitsstrafe verbleibt. 
die Löschung des Strafvermerkes im Strafregister — in den polizeilichen Listen 
angeordnet. 
die Wiederverleihung der bürgerlichen Ehrenrechte — die Fähigkeit zur Bekleidung 
öffentlicher Amter — erfolgt. 
Das nicht zutressende ist zu durchstreichen. 
  
Datum: 
Unterschrift:
	        
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