Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

Extrablatt. 
Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. 
Jahrgang 1911. W 8. 
  
  
  
17. 
Höchste Proklamation, 
betreffend das Ableben Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
Georg und den Regierungsantritt Seiner Hochfürstlichen Durch- 
laucht des Fürsten Adolf. 
Wir Adolf, von Gottes Gnaden Regierender Fürst zu Schaumburg- 
Lippe, Edler Herr zur Lippe, Graf zu Schwalenberg und Sternberg 2c. 2c. 
tun hiermit kund, daß es Gott dem Allmächtigen in Seinem uner- 
forschlichen Ratschluß gefallen hat, Unseren innigst geliebten Herrn 
Vater, den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Georg, 
Fürsten zu Schaumburg-Lippe, Edlen Herrn zur Lippe, Grafen zu 
Schwalenberg und Sternberg 2c. 2. durch einen schnellen sanften 
Tod aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. 
Wir haben verfassungsgemäß die Regierung übernommen und 
versprechen sie unter Gottes gnädigem Beistande zum Besten und 
zum Segen des Fürstentumes den Gesetzen gemäß zu führen. 
Alle von Unserem in Gott ruhenden Herrn Vater ernannten 
Hof-, Staats-, Domanial= und Kirchenbeamten und Lehrer bestätigen
	        
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