Schaumburg-Lippische Landesverordnungen.
Jahrgang 1911. W 9.
18.
An Mein Ministerium.
Die allgemeine, herzliche und innige Teilnahme, welche bei
dem Heimgange und bei der Beisetzung Meines geliebten Herrn
Vaters in unzähligen Kundgebungen mittrauernder Liebe von Nah
und Fern zum Ausdruck gebracht ist, hat Mir und den Meinigen,
besonders auch Meiner vielgeliebten Frau Mutter, großen Trost
in Unserem tiefen Schmerze bereitet.
Ich habe daraus ersehen, welch' große Liebe und Verehrung
Mein nun in Gott ruhender teurer Herr Vater in allen Be-
völkerungskreisen Seines Landes und weit über die Grenzen Seines
Fürstentums hinaus genossen hat. Der hohe Entschlafene, allzeit
gütig und gerecht, hing aber auch mit jeder Faser Seines Herzens
an Seinem angestammten Lande und am geliebten Deutschen
Vaterlande.
Allen, welche durch ihre Teilnahme Unseren Herzen wohl-
getan haben, spreche Ich dafür Meinen, Meiner vielgeliebten Frau
Mutter und der Meinigen tiefgefühlten herzlichen Dank aus.
Ich beauftrage Mein Ministerium, diesen Erlaß zur allge-
meinen Kenntnis zu bringen.
Bückeburg, den 5. Mai 1911.
Adolf.
Vorstehender Höchster Erlaß wird hiermit veröffentlicht.
Bückeburg, den 5. Mai 1911.
Fürstlich Schaumburg-Lippisches Ministerium.
Frhr. von Feilitzsch.
Ausgegeben am 6 Mai 1911.