Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. 
Jahrgang 1911. W 9. 
18. 
An Mein Ministerium. 
Die allgemeine, herzliche und innige Teilnahme, welche bei 
dem Heimgange und bei der Beisetzung Meines geliebten Herrn 
Vaters in unzähligen Kundgebungen mittrauernder Liebe von Nah 
und Fern zum Ausdruck gebracht ist, hat Mir und den Meinigen, 
besonders auch Meiner vielgeliebten Frau Mutter, großen Trost 
in Unserem tiefen Schmerze bereitet. 
Ich habe daraus ersehen, welch' große Liebe und Verehrung 
Mein nun in Gott ruhender teurer Herr Vater in allen Be- 
völkerungskreisen Seines Landes und weit über die Grenzen Seines 
Fürstentums hinaus genossen hat. Der hohe Entschlafene, allzeit 
gütig und gerecht, hing aber auch mit jeder Faser Seines Herzens 
an Seinem angestammten Lande und am geliebten Deutschen 
Vaterlande. 
Allen, welche durch ihre Teilnahme Unseren Herzen wohl- 
getan haben, spreche Ich dafür Meinen, Meiner vielgeliebten Frau 
Mutter und der Meinigen tiefgefühlten herzlichen Dank aus. 
Ich beauftrage Mein Ministerium, diesen Erlaß zur allge- 
meinen Kenntnis zu bringen. 
Bückeburg, den 5. Mai 1911. 
Adolf. 
Vorstehender Höchster Erlaß wird hiermit veröffentlicht. 
Bückeburg, den 5. Mai 1911. 
Fürstlich Schaumburg-Lippisches Ministerium. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Ausgegeben am 6 Mai 1911. 
 
	        
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