Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

— 49 — 
Versuchssprengstoffe aus dem Auslande erforderliche Erlaubnisschein 
ist für Dynamite und dynamitähnliche Sprengstoffe sowie für nicht 
handhabungssichere Ammoniaksalpetersprengstoffe in der Regel zu 
versagen, und kann im übrigen nur erteilt werden, wenn ein für 
jeden Fall der Einführung anzuerkennender Chemiker auf Grund 
eingehender Versuche für jede einzuführende Sendung die Zu- 
lässigkeit der Versendung, Aufbewahrung, Lagerung und Veraus- 
gabung bescheinigt hat. 
Bückeburg, den 6. Mai 1911. 
Fürstlich Schaumburg-Lippisches Ministerium. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Ausgegeben am 10. Mai 1911. 
Land.«Verord. Band XXIII. 7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.