Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Die  näheren  Bedingungen  sind  in  dem  umstehend  abgedruckten  Privilegium
  enthalten.

Duͤsseldorf,  am  1en......  18
Der  Ober-Bürgermeister.  Die  städtische  Schuldentilgungs-N.
  N.  ommission.
NN.  NN.  N.

Eingetragen  Kontrolbuch  Fol.
Der  slädtische  Sekretariatsbeamte.  (Hierzu  sind  die  Kupots  ausgereicht.)
Der  Kommunalempfänger.

2.

...

 

S.  1.  2  Rehlr.  (Erster)  Kupon  Dieser  Kupon  wird
4  .  zur  nach  dem  Allerhsch-C.
  I.  (à  10.)  #  Düsseldorfer  Stadt-Ooligation  sten  Privilegium  vom
«  üb......  unguͤltig  und

er  werthlos,  wenn  dessen

Hundert  Thaler  Kurant.  Geldbetrag  nicht  bis

erho- 



Inhaber  dieses  empfängt  am  :  an  halbjährigen  Zinsen

der  oben  benannten  Düsseldorfer  Stadt-Obligation  aus  der  Düsseldorfer
Kommunalkasse  zwei  Thaler  Kurant.

Der  Ober-Bürgermeister.  Die  städtische  Schuldentilgungs-N.
  N.  Kommission.
N.  N.  N.

(NB.  Die  Namen  der  Ober-Bürgermeister
  und  der  Kommission
werden  gedruckt.)

Eingetragen  Fkool.  der  Kontrole.
Der  slädtische  Sekretariatsbeamte.  Oer  Kommunalempfanger.