Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

Nr.  60.  755

 

 

 

Anlage  A.
-..........  ,den«·"·..».»·  19
(Wohnung)  Nr.
D  zeige  ich
Name,  Stand  und

1.  Wo  hnort  des  Eigentümers.  hiermit  an,  daß  ich  das  nebenstehend  beschriebene
—  Kraftfahrzeug  in  Betrieb  nehmen  will.  Das  Gut—
2.]  Die  Firma,  welche  das  achten  eines  amtlich  anerkannten  Sachverständigen,

Fahrzeug  hergestellt  hat.  ...  .
—--.  welches  die  Richtigkeit  der  Angaben  unter  4  bis  7
3.  Die  Bestimmung  sowie  ferner  bestätigt,  daß  das  Fahrzeug  den

des  Fahrzeugs.  polizeilich  zu  stellenden  Anforderungen  entspricht,

liegt  bei.  soder:  Eine  Bescheinigung,  welche  die

 

 

 

 

 

4.  Die  Betriebsart.  «·»  "„  ZX
*  —  —  Richtigkeit  der  Angaben  unter  4  bis  7  sowie  ferner
Die  Anzahl  der  bestätigt,  daß  die  dem  vorzuführenden  Fahrzeug
«  Pferdekräfte.  entsprechende,  fabrikmäßig  gefertigte  Wagengattung
Das  Eige  ngewi  ht  —  —  /den  polizeilichen  Anforderungen  entspricht,  liegt  bei.
«  des  Fahrzeugs.  -  Ich  beantrage,  die  Erkennungsnummer  für  das
Das  Höchstgewicht  der  Fahrzeug  anzugeben,  einen  Termin  für  seine  Vor-7.
  Ladung.  führung  zwecks  Abstempelung  der  Kennzeichen  an-(Nur

  bei  Lastenlftwagen.  )

 

 

 

zusetzen,  es  demnächst  zum  Verkehr  auf  öffentlichen
Wegen  und  Plätzen  zuzulassen  und  die  hierüber  auszufertigende
  Bescheinigung  an  mich  auszuhändigen.

(Name)

An
(Stand)

zu