Full text : Die Militär-Vorlage im Deutschen Reichstage.

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der  Fahne  auf  3  Jahre,  und  Artikel  63  enthält  das  Moderamen,  daß  der
Kaiser  den  Präsenzstand  bestimmt.  Das  liegt  so  einfach  und  klar  wie  mög—
lich.  Es  ist  alterirt,  so  lange  das  Septennatsgesetz  gelten  wird,  bis  1888.
Es  wird  den  verbündeten  Regierungen  und  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  nicht
einfallen,  vorher  unter  Ignorirung  der  Grenze,  die  durch  das  Septennatsgesetz
gezogen  ist,  die  aber  schwindet,  wenn  das  Septennatsgesetz  abgelaufen  ist,
etwa  den  gesetzlichen  Präsenzstand  überschreiten  zu  wollen.  Es  ist  ja  möglich,
daß  —,  namentlich  wenn  die  Auflösung  eintritt  —  ein  Zeitraum  verläuft,
in  dem  wir  den  Reichstag  nicht  gegenwärtig  haben;  es  ist  auch  möglich,  daß
wir  dauernd  vom  Reichstage  die  Mittel  nicht  erhalten  können,  die  zum  Schutz
unserer  Grenzen  vorsichtshalber  uns  nothwendig  scheinen.  Dann,  glaube  ich,
wird  dem  Kaiser  und  König  von  Preußen  immer  noch  die  Möglichkeit  offen  stehen,
sich  vertrauensvoll  an  seinen  Preußischen  Landtag  zu  wenden  und  zu  sehen,
ob  er  von  dem  die  Mittel  zum  Schutze  des  gemeinsamen  Vaterlandes  nicht
erlangen  kann  (Bravol  rechts,  Bewegung);  ich  bin  überzeugt:  dort  werden
wir  nicht  so  lange  zu  bitten  und  zu  unterhandeln  brauchen.

Der  Herr  Abgeordnete  hat  in  dürren  Worten  angedeutet,  daß  die  Regierung,
  wenn  sie  die  3  Jahre  ablehne,  doch  noch  Hintergedanken  haben  müsse,
die  sie  nicht  ausspricht.  Diese  Beschuldigung  gebe  ich  vollständig  zurück:
wenn  Sie  die  7  Jahre  ablehnen,  so  müssen  Sie  durchaus  Hintergedanken
haben;  Sie  können  ebenso  gut  annehmen,  Sie  rücken  jede  Konfliktsmöglichkeit
wieder  etwas  weiter  hinaus.  Wenn  ich  Ihre  Hintergedanken  ebenso  erläutern
soll,  wie  der  Herr  Vorredner  unsere  angeblichen  Hintergedanken  erläutert  hat,
so  bezeichne  ich  sie  als  eine  Intention,  die  von  der  Verfassung  gezogenen
Grenzen  zwischen  der  parlamentarischen  und  der  Regierungsgewalt  verrücken
zu  wollen,  verschieben  zu  wollen  in  dem  Urtheil  und  in  der  Auffassung  der
öffentlichen  Meinung  des  Reichs  und  in  der  Praxis.  Und  darauf,  wiederhole
ich,  werden  wir  uns  nicht  einlassen.  Die  Machtvertheilung  so,  wie  sie  durch
die  Verfassung  gegeben  ist,  werden  wir  festhalten,  die  werden  wir  gewissenhaft
beobachten;  aber  ich  fürchte,  daß  Sie  nicht,  wie  ich  vorgestern  sagte,  zu  den
saturirten  Mächten  Ihrerseits  gehörten.  Sie  wollen  erobern,  wir  wollen
behalten  den  Besitzstand;  Sie  wollen  neue  Kompromisse,  wir  wollen  an  den
alten  Traditionen  festhalten;  wir  scheuen  die  Krisen,  ihre  häufigen  Wiederholungen
  und  die  Möglichkeit  der  Konflikte,  Sie  gehen  diesen  bereitwillig  und
frohen  Muthes  entgegen.  Sie  verhalten  sich  einigermaßen  zu  uns  wie  die
Franzosen  gegen  Deutschland;  wir  find  die  Konservativen,  Friedliebenden,
und  Sie  find  die,  die  erobern  wollen,  die  uns  das  uns  verfassungsmäßig  gebührende
  Elsaß  wieder  abnehmen  wollen  (Oh,  ho!  links  und  im  Centrum).

Der  Herr  Vorredner  hat  sich  in  Bezug  auf  die  hannoversche  Frage  auf
die  Kloppschen  Werke  berufen  und  hat  sie  Geschichtswerke  genannt;  ich  habe
bisher  sie  als  unparteiische  Geschichtswerke  noch  von  keiner  Seite  darstellen
hören.  (Heiterkeit  rechts.  —  Abgeordneter  Dr.  Windthorst:  Die  Dokumente
  sind  unparteiisch.)  —  Gut,  den  Dokumenten  gegenüber  werde  ich
demnächst  eine  Darstellung,  die  ich  längst  beabsichtigt  habe,  aber  aus  Rücksicht,