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für Pommern, die Neumark und Westpreußen ein Landschullehrer-Seminar
zu Stettin.
Schließlich noch einige Worte über die von Friedrich geplante
ssimilierung der polnischen mit der deutschen Bevölkerung. Die
Absichten des Königs in dieser Richtung werden uns u. a. klar aus
folgenden Vorschlägen, die ihm Domhardt unterbreitete:
1. Landräte, Magistrats- und Justizbeamte dürfen bei 100 Thlr.
Strafe keinem polnischen Mann und keinem polnischen Mädchen
die Erlaubnis, sich zu verehelichen, erteilen, als bis sie vollkommen
deutsch sprechen und (von 1782 an) auch deutsch lesen können.
2. Den Chefs der Regimenter muß befohlen werden, den ihnen
unterstellten Polen keinen Urlaub, auch keinen Trauschein zu erteilen,
als bis sie deutsch sprechen.
3. Jeder Schulhalter, der nicht binnen einem halben Jahre
deutsch und polnisch liest, spricht und schreibt, wird abgesetzt.
4. Die Religionsbücher der Polen werden halb deutsch, halb
polnisch gedruckt und in den Schulen täglich die deutsche Bibel
gelesen, „um den Aberglauben und die blinde Anhänglichkeit an
den intoleranten Priester zu mildern.“ 1)
Mit so radikalen Mitteln arbeitete man vor 130 Jahren für
die Germanisierung des Landes.
Kurz, wohin wir auch blicken, überall begegnen wir der unermüdlich
schaffenden und umgestaltenden Tätigkeit des großen Königs.
Statt uns jedoch weiter in die Einzelheiten derfelben einzulassen,
ziehen wir es vor, unfern Lesern diese Tätigkeit durch ein Quellenmaterial
zu erläutern, wie es authentischer kaum gedacht werden
kann, indem wir im Nachfolgenden eine Anzahl Kabinets-Ordres
Friedrichs des Großen betreffend die Verwaltung des Netzedistriktes
mitteilen.
1) Beheim-Schwarzbach S. 261— 262.