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ernähren können; besonders hin und wieder in theils Städten gute Apo—
theker, auch Roth- und Weißgerber, sodann Leute, die Acker- und Wirthschafts-Geräthe
für die Bauern auf dem Lande anfertigen, desgleichen
Schmiede, Schlosser, Wagen- und Stellmacher, Schneider, Schuster und
dergleichen. Ueberhaupt muß die Kammer darauf sehen, was jeden Orts
für Handwerker fehlen, und solche anzuschaffen und anzusetzen bemühet
sein; woferne sie dergleichen Leute nicht hinlänglich dorten bekommen
kann, so hat sie von den fehlenden eine Designation an Sr. Königl.
Maj. einzusenden. Höchstdieselben wollen sodann sehen, solche anderwärts
anschaffen zu lassen, und dorten hinschicken. Im Uebrigen haben Se.
Königl. Maj. in Ansehung des Güter-Ankaufs behufs der Schulanstalten
die Kammer noch erinnern wollen, daß sie die darauf haftende Prästenda
und öffentliche Lasten und andere Abgaben in genaue Erwägung ziehen,
und solche von dem Kaufprätio vorher gehörig absetzen muß, sonsten
sie sich dadurch großen Nachtheil bei dem Kauf zufügen und die Güter
über den eigentlichen Werth und wirklichen Ertrag bezahlen, und nicht
auf die Interessen kommen würde. Worauf also alle Intention zu nehmen.
Potsdam, den 3. Dezember 1775.
Friedrich.
An den Kammerdirektor v. Gaudi.
elioration in Westpreußen; Pflege des Hopfenbaues.
Da es in den Netze-Distrikten sehr an Hopfen fehlt und solcher
behufs der Brauereyen bisher aus fremden und entlegenden Landen
geholt worden. so will Ich gerne, daß solcher mehr gebaut werde, damit
das Geld im Lande bleibt. Ihr habt dahero, wenn Ihr zuvor überschlaget,
wie viel Hopffen jährlich zur Brauerey erfordert wird, in Erwägung
zu ziehen, wie der Bedarf im Lande gebaut werden kann durch
Ansetzung von Hopffengärtnern, oder auch daß ein jeder Eigenthümer
selbst etwas Hopffen mit bauet; besonders wird sich bey Austrocknung
der Brücher und Moräste an der Netze und zwischen denen Armen-Güthern
Gelegenheit finden, Hopffengärtner zu etabliren. Wenn Ihr
dahero soweit gekommen, daß Ihr wisset, was von diesen Brüchern und
Morästen zu Meinen Domainen gehöret, so müsset Ihr bey Anfertigung
des Ctoblissements-Plans von diesen Gegenden auf die Ansetzung von
Hopfsengärtnern und den Anbau des Hopffens mit reflectiren und den
Plan darauf mit einrichten. Ueberhaupt müsset Ihr Cuch angelegen
seyn lassen, den Hopffenbau im dortigen Departement so weit zu befördern,
daß kein fremder mehr nöthig ist. Wozu sich denn der sogenannte
Jesuiter-See, der in den Speisekanal abgelassen worden, gut schicket,
auch sonst in den geistlichen Güthern sich noch mehr Gelegenheiten finden
werden, wo der Hopffenbau betrieben werden kann.
Potsdam, den 16. Dezember 1775.
Friedrich.