als zu Schönlanke, und wo es weiter nöthig und in der Nähe dergleichen
nicht befindlich ist. Das kann aber nur nach und nach geschehen; mit
einem male gehet nicht alles an. Hiernechst bringe auch in Crfahrung,
daß
* 11. das mehrste Holz, so hier herum gebraucht wird, aus Polen
kommt, das ist mir nicht lieb, daß dafür soviel Geld aus dem Lande
gehet, und muß solches nicht weiter geschehen, vielmehr darauf Bedacht
genommen werden, den Holzbedarf im Lande selbst von SEdelleuten, oder
wo es zu haben ist, zu verschaffen. Da sind zum Erempel die Scorzewskas,
die haben die Menge Holz auf ihren Gütern und werden es
gerne verkaufen. Das Holz kann auch von daher, von der Netze in die
Brahe und Weichsel, sehr leicht geflösset werden. Man muß sich nur
darum Mühe geben und Anstalten dazu mit Ordnung und Zusammenhang
machen, hiernach den Preis nach den Kosten gehörig berechnen, so
wird das Holz wohlfeiler, wie das aus Polen zu stehen kommen. Ueberhaupt
ist es ja auch allezeit besser, unsern Edelleuten im Lande das
Geld zu gönnen, als solches denen Polen zuzuwenden.
Dieses sind vor der Hand einige Punkte, die Ich gern in Ordnung
gebracht wissen will. Ich gebe Euch daher auf, desselben alle pflichtschuldige
Bemühung sowohl für Euch selbst anzuwenden, als auch durch
die Kammern dahin anwenden zu lassen, zu welchem Ende Ihr sie von
dieser Meiner Willensmeinung hinlänglich au kait setzen und gehörig
instruiren müsset; damit sie Meinen Idee's, nach ihrer Pflicht und Obliegenheit,
zu Hülfe kommen und sich alles Ernstes und Fleißes angelegen
nein lassen, die Provinz von Zeit zu Zeit mehr in Aufnahme und
Ordnung zu bringen.
Graudenz, den 7. Juni 1776.
Friedrich.
An den Westpreußischen Oberforstmeister Tecke.
Wegen Schlageintheilung in den westpreußischen Forsten.
Es ist Meine Intention, daß in Ansehung der hiesigen Heiden eine
rechte Ordnung getroffen und solche in gehörige Schläge, nach der Arth
des Holzes, eingetheilet werden sollen, und zwar das Eichen-Holtz in
Schläge von 100 Jahren und das Kiehnen-Holtz in Schläge von 40 Jahren.
Ich gebe Euch daher hierdurch auf, dazu sogleich und ohne Anstand
die nöthige Anstalt zu machen und das deshalb Erforderliche zu besorgen.
Es muß aber sodann kein anderer Baum geschlagen werden,
als in demjenigen Schlage, den die Ordnung trifft, und wenn ein
Schlag gantz ausgehauen ist, müssen die Stubben ausgerodet werden,
wozu sich Leute genug finden werden, wenn ihnen das Holtz von den
Stubben umsonst gegeben wird. Hiernechst muß der ein oder andere ausgehauene
Schlag gleich wieder besäet, und kein Vieh herein getrieben,
zu dem Ende auch umgraben und umzäunet werden. Ihr habt also dieses