Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

männliche  Kranke:  weibliche  Kranke:
3  Paar  wollene  Socken,  dieselbe  dauert  (nach  Befinden  nach-1
  Winterüberrock,  1  zubringen):
1  Paar  Handschuhe.  3  Paar  wollene  Strümpfe,

1  Wintermantel  oder  1  Winterstoffjacke,
1  Paar  Handschuhe,
für  den  Winter  überdies:

1  wollener  Ueberrock,.

1  Paar  Tuchhausschuhe.