Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

i
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Wü  ritemberg.
Montag  ben  4.  Sobtember  1  1848.

J  nhalt.
Königliche  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departementé.  Verfügung,  bekreffend  die  Einführung  einer  neuen  Arzneitare  für  die
thierärztlichen  Heilmittel.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern.

Des  Ministerium  des  Innern.
Verfügung,  betreffend  die  Einführung  einer  neuen  Arznei-Tare  für  die  thierärztlichen  Heilmittel.

In  Erwägung,  daß  eine  ermäßigte  Tare  der  Arzneimittel  für  die  Hausthiere  theils
durch  das  Erforderniß  größerer  Mengen,  theils  durch  Modificationen  ihrer  Qualität  gegenüber
  von  der  unter  dem  27.  Oktober  1847  (Reg.  Blatt  S.  401)  veröffentlichten  neuen
Arzneitare  für  Menschen  begründet  erscheint  und  mehrere  nur  für  Hausthiere  anzuwendende
Mittel  in  der  früheren  Tare  nicht  enthalten  sind,  hat  das  Medicinal-Collegium,  unter  Zuziehung
  einer  sachverstindigen  Commission,  die  in  den  Beilagen  folgende  Tare  der  Azneimittel
  für  Thiere,  so  wie  der  Arbeiten  und  Gefässe  ausgearbeitet,  welche  in  Gemäßheit  höchster
  Entschließung  vom  23.  d.  M.  unter  folgenden  Bestimmungen  zur  Nachachtung  hiemit
bekannt  gemacht  wird.

1)  Die  Apotheker  sind  nicht  verpflichtet,  sämmtliche  in  der  Tare  aufgeführte  Veterinär=Mittel
  und  Formen  dieser  Mittel,  sondern  nur  diejenigen  Mittel  und  in  denjenigen  For-