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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Wü ritemberg.
Montag ben 4. Sobtember 1 1848.
J nhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departementé. Verfügung, bekreffend die Einführung einer neuen Arzneitare für die
thierärztlichen Heilmittel.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Arznei-Tare für die thierärztlichen Heilmittel.
In Erwägung, daß eine ermäßigte Tare der Arzneimittel für die Hausthiere theils
durch das Erforderniß größerer Mengen, theils durch Modificationen ihrer Qualität gegenüber
von der unter dem 27. Oktober 1847 (Reg. Blatt S. 401) veröffentlichten neuen
Arzneitare für Menschen begründet erscheint und mehrere nur für Hausthiere anzuwendende
Mittel in der früheren Tare nicht enthalten sind, hat das Medicinal-Collegium, unter Zuziehung
einer sachverstindigen Commission, die in den Beilagen folgende Tare der Azneimittel
für Thiere, so wie der Arbeiten und Gefässe ausgearbeitet, welche in Gemäßheit höchster
Entschließung vom 23. d. M. unter folgenden Bestimmungen zur Nachachtung hiemit
bekannt gemacht wird.
1) Die Apotheker sind nicht verpflichtet, sämmtliche in der Tare aufgeführte Veterinär=Mittel
und Formen dieser Mittel, sondern nur diejenigen Mittel und in denjenigen For-