Full text : Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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(Nr.  6078.)  Allerböchster  Erlaß  vom  1.  Mai  1865.,  betreffend  die  Einsetzung  einer  Königlichen
Kommission  für  den  Bau  der  Heppens-Oldenburger  Eisenbahn.

A-  Ihren  Bericht  vom  29.  April  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  die  Ausführung
des  Baues  der  Eisenbahn  von  Heppens  nach  Oldenburg  einer  besonderen  Kommission
  übertragen  wird,  welche  an  einem  geeigneten,  von  Ihnen  zu  bestimmenden
Punkte  der  Bahnlinie  ihren  Sitz  nehmen  und  unter  der  Firma:  „Knigliche
Kommission  für  den  Bau  der  Heppens-Oldenburger  Eisenbahn“  innerhalb  des
ihr  zugewiesenen  Geschäftskreises  für  die  Dauer  ihres  Bestehens  alle  Rechte  und
PMlichten  einer  öffentlichen  Behörde  haben  soll.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  bekannt  zu  machen.
Berlin,  den  1.  Mai  1865.

Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitzt.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staaks-Minksteriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Heheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei
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