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(Nr. 6078.) Allerböchster Erlaß vom 1. Mai 1865., betreffend die Einsetzung einer Königlichen
Kommission für den Bau der Heppens-Oldenburger Eisenbahn.
A- Ihren Bericht vom 29. April d. J. genehmige Ich, daß die Ausführung
des Baues der Eisenbahn von Heppens nach Oldenburg einer besonderen Kommission
übertragen wird, welche an einem geeigneten, von Ihnen zu bestimmenden
Punkte der Bahnlinie ihren Sitz nehmen und unter der Firma: „Knigliche
Kommission für den Bau der Heppens-Oldenburger Eisenbahn“ innerhalb des
ihr zugewiesenen Geschäftskreises für die Dauer ihres Bestehens alle Rechte und
PMlichten einer öffentlichen Behörde haben soll.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 1. Mai 1865.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitzt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staaks-Minksteriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Heheimen Ober- Hofbuchdruckerei
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