Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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Gesetzsammlung

für  das

Fürstentum  Reuß  jüngerer  Linie.
Nr.  758.

Inhalt:  Minislerialverordnung,  Abänderung  des  Negulalivs  über  die  Einrichtung  der  Flurbücher  usw.
vom  13.  November  1855  bekreisend.

 

 

Ministerial-Verordnung

vom  29.  Juni  1910,

Abänderung  des  Regulatiovs  über  die  Einrichtung  der  Flurbücher  usw.
vom  13.  November  1855  betreffend.

Mit  Höchster  Genehmigung  wird  folgendes  verordnct:

Der  §  24  des  Regulativs,  die  Einrichtung  der  Flurbücher,  der  Grundsteuerkataster
  und  der  Besitzstandsverzeichnisse,  sowie  das  Nachtragen  der  Veränderungen
  betreffend,  vom  13.  November  1855,  Gesetzsammlung  Band  X  S.  434,
erhält  folgende  Fussung:

Bei  vorkommenden  Veränderungen  müssen  die  Besitzstandsverzeichnisse
  bei  den  Gerichtsbehörden  bezüglich  der  Katasterbehörde
vorgelegt  werden.  Können  die  Inhaber  die  Besitzstandsverzeichnisse
nicht  auffinden  oder  haben  sie  solche  verloren,  so  haben  sie  dieses  anzuzeigen,
  die  Ausstellung  eines  Duplikates  zu  brantragen  und  sich  dazu
zu  verpflichten,  daß  sie  im  Falle  des  Wiederauffindens  der  Originale
solche  sofort  an  die  Katasterbehörde  abgeben  werden.

Ausgegeben  am  13.  Juli  1910.