Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1743  —

(Nr.  6889.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  17.  September  1867.,  betreffend  die  Aufhebung  der
den  Studirenden  aus  den  Herzogthümern  Holstein  und  Schleswig  obliegenden
  Verpflichtung  zu  einem  zweijährigen  Studium  auf  der  Universität
in  Kiel.

N%  Ihrem  Antrag  in  dem  Berichte  vom  16.  d.  M.  will  Ich  die  den  Studirenden
  aus  den  Herzogthümern  Holstein  und  Schleswig  nach  den  Königlich
Dänischen  Verordnungen  vom  1.  Februar  1768.  und  271.  September  1774.
obliegende  Verpflichtung,  zwei  Jahre  hindurch  auf  der  Universität  in  Kiel  zu
studiren,  hierdurch  aufheben.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz.  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  17.  September  1867.
Wilhelm.
v.  Mühler.

An  den  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.

Wr.  6889—6890)  229°.  (Nr.  6890.)