— 1743 —
(Nr. 6889.) Allerhöchster Erlaß vom 17. September 1867., betreffend die Aufhebung der
den Studirenden aus den Herzogthümern Holstein und Schleswig obliegenden
Verpflichtung zu einem zweijährigen Studium auf der Universität
in Kiel.
N% Ihrem Antrag in dem Berichte vom 16. d. M. will Ich die den Studirenden
aus den Herzogthümern Holstein und Schleswig nach den Königlich
Dänischen Verordnungen vom 1. Februar 1768. und 271. September 1774.
obliegende Verpflichtung, zwei Jahre hindurch auf der Universität in Kiel zu
studiren, hierdurch aufheben.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 17. September 1867.
Wilhelm.
v. Mühler.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Wr. 6889—6890) 229°. (Nr. 6890.)